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Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Fächerspiegel für unsere Schule (RS) angelegt und wollte mir mal die Zeugnisse ansehen, wenn die blauen Haken unter den Fächern nicht gesetzt sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das entsprechende Fach nur dann im Zeugnis des Schülers/der Schülerin angezeigt werden, wenn er/sie es auch belegt hat, oder?
Im Zeugnis eines Fünftklässlers erscheint so beispielsweise kein HE oder PuG, dafür aber immer noch IT, Physik und Chemie. Woran kann das liegen?
Vielen Dank und viele Grüße
Alex Betz
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Hallo Alex,
zum technischen kann ich nichts sagen, allerdings zum rechtlichen:
Im Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern: hier Zeugnismuster für die Gymnasien steht
Fächer, die nicht zur Stundentafel der Schule gehören, müssen in den Zeugnisvordruck nicht aufgenommen werden. Umgekehrt müssen Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in
den Vordrucken aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums wird statt des Faches Sozialkunde das Fach Politik und Gesellschaft aufgenommen.
Sowohl meine Schulleitung, als auch ich lesen das so, dass alle an einem Gymnasium angebotenen Fächer auch im Zeugnis aufgeführt sein müssen, unabhängig davon ob ein Schüler darin unterrichtet wird oder nicht.
Das kann sich für Realschulen anders verhalten, es würde mich aber wundern. Darauf wollte ich zumindest mal vorsichtig hinweisen... Natürlich könnte auch unsere Interpretation falsch sein.
Viele Grüße
Jörg
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Hallo Alex,
es ist so, wie Jörg es geschrieben hat: an der RS hast du keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen, es müssen immer alle Fächer des Realschul-Fächerkanons gedruckt werden. Daher haben die Haken keine Bedeutung an der RS (nur an Schularten, die tatsächlich Fächer "streichen" dürfen).
Wenn HE und PuG nicht erscheinen, dann liegt das eher daran, dass die Unterrichte vielleicht nicht so heißen (EG statt HE? Noch Sk statt PuG?) oder keine Fächerbezeichnungen für die das Zeugnis unter NMAdmin > Daten > Fächer eingetragen sind.
Gruß
Stephan
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Hallo zusammen,
danke für die Hinweise. Dann muss ich die Haken wieder setzen - in den zehnten Klassen wird nämlich PuG gedruckt und in den siebten auch EG, die Benennung habe ich schon angepasst. Dann ist das eine Option, die für uns leider nicht in Frage kommt.
Danke für die schnellen Antworten.
Viele Grüße
Alex
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(02.11.2022, 18:08)NM-Himself schrieb: es ist so, wie Jörg es geschrieben hat: an der RS hast du keine Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen, es müssen immer alle Fächer des Realschul-Fächerkanons gedruckt werden. Daher haben die Haken keine Bedeutung an der RS (nur an Schularten, die tatsächlich Fächer "streichen" dürfen).
In dieser Deutlichkeit habe ich das bisher nicht wahrgenommen.
Warum gibt's dann an der RS die Möglichkleit (eigener Fächerspiegel und neues Zeugnis) überhaupt. Da wird ja Fehlern Tür und Tor göffnet!
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
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Hallo Billy,
ich sag mal so: wer mit Schulleitung zu tun hat, sollte das eigentlich schon wissen. Die eigenen Fächerspiegel dienen dazu, damit ihr bei Änderungen im Schulrecht nicht auf mich angewiesen seid. Die letzten Beispiele waren die Fächer HE -> EG, Sk -> PuG und Ku. Früher musste ich immer zwingend ein Update machen, damit die Schulen dann wieder korrekte Zeugnisse erstellen können. Da ich nicht ständig 5 Schularten daraufhin überwachen kann, ob sich da gerade etwas ändert, ist das die entspanntere Lösung für mich (kein Zeitdruck) und den Kunden (kein Stress, weil man auf ein Update warten muss).
Gruß
Stephan
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Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt nochmal schlau gemacht und herausgefunden, dass nach KMBek vom 5. Dezember 2001 (KWMBl I 2002 S. 24), geändert durch KMBek vom 19. April 2005 (KWMBl I S. 156) gilt: "Fächer, die nicht zur Stundentafel der Klasse gehören, können im Zeugnisvordruck entfallen.
Andererseits sind Fächer, die zur Stundentafel der Klasse zählen, im amtlichen Vordruck aber nicht
aufgeführt sind (z. B. Informationstechnologie), in das Zeugnis aufzunehmen." (Quelle:
www.schulverwaltung.de, 4.11.2022)
Also müsste es doch zumindest rechtlich möglich sein, oder?
Viele Grüße
Alex