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Hallo,
ich habe eine Schülerin mit Legasthenie und aktivierter Legasthenieberechnung.
Trotzdem erschien im Notenauszug immer die Gewichtung 2 im Notenauszug bei der SA - trotz aktivierter Legasthenieberechnung mit Gewichtung 1.
Datenbank prüfen etc. brachte keinen Erfolg, aktuelle Versionen sind installiert.
Jetzt habe ich die Ursache gefunden:
Die Schülerin hatte in der SA eine 6 und auch in der Ex eine 6. Die L-Berechnung bringt so keinen Vorteil und der NM nimmt dann die normale Berechnung. Sobald ich bei den mündlichen Noten etwas besseres als eine 6 eintrage, ändert sich sofort auch die Gewichtung der SA auf 1, weil dann ja die L-Berechnung für den Schüler von Vorteil ist.
Das ist natürlich auch grundsätzlich so sinnvoll.
Es bringt aber auch ein Problem mit sich:
Die Mutter der Schülerin beschwerte sich bei mir, warum die Schule es nicht schafft, die Gewichtung richtig einzutragen ...
vielleicht wäre es besser, für den Fall, dass beide Berechnungen zum gleichen Ergebnis führen, die Legastheniegewichtung anzugeben ... nur so eine Idee.
Schönen Gruß
Tac
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Hallo Tac,
wenn der NM dann die Legaberechnung nehmen würde müsste auf jeden Fall im Zeugnis die Bemerkung zur Legasthenie erscheinen. Wenn die Normalberechnung auf das gleiche oder bessere Ergebnis kommt, dann - so wurde mir das erklärt - kann man (muss man?) auf die Bemerkung zur besonderen Notenberechnung verzichten.
So erklärt sich das Verhalten. Ich denke, wenn man das einmal den Eltern erklärt und sie sehen, dass sie davon auch Vorteile haben könnten, dann ist da schnell Ruhe.
Gruß
Stephan
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OK, alles klar.
Danke für die Erläuterungen.
Schönen Gruß
Tac
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Hallo Stephan,
die betroffene Englisch-Kollegin hat mir jetzt erklärt, dass es nicht so einfach ist, die "normale" Berechnung im nachhinein zu nehmen, wenn es für den Schüler besser ist, weil ja die Arbeiten anders korrigiert werden. Denn so würde die Korrektur nicht zu der Gewichtung passen.
Wenn ein Schüler ein Legasthenie-Attest hat, werden die Arbeiten anders korrigiert und dann muss auch die 1er Gewichtung gewählt werden, wenn es so im Attest steht.
Zum Glück habe ich solche Probleme in meinen Fächer nicht.
Gruß
Tac
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Hallo Tac
ich glaube, hier muss differenziert werden. Ein Attest zieht ja schon längst keine Automatismen bezüglich der Bewertung von Arbeiten nach sich. In dem Test kann drin stehen, das ein Schüler Zeitzuschlag bekommt oder Rechtschreibleistungen nicht/zurückhaltend bewertet werden. Ob zusätzlich (!) auch eine besondere Berechnung zu gelten hat wird gesondert aufgeführt.
Das heißt die abweichende Bewertung der Teilleistungen (wie eben z. B. die Rechtschreibung) ist das eine und kann - natürlich - nicht nachträglich geändert werden (und wird im Zeugnis so auch aufgeführt). Ob bei der Berechnung eine abweichende Formel verwendet wurde ist aber separat zu betrachten und kann (und muss) in der Tat nachträglich immer auf das aktuelle Notenbild angewendet werden.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
ich stimme deinen Ausführungen zu.
Es stellt sich nur die Frage, ob bei einem Schüler, der Legasthenieberechnung mit Gewichtung 1 in seinem Attest stehen hat, nicht diese Gewichtung 1 auch IMMER im Notenauszug stehen haben sollte. Denn aufgrund der speziellen Korrektur kann man nicht im Nachhinein einfach die "normale" Berechnung nehmen und die Bemerkung weglassen. Wenn ich Gewichtung 1 einstelle, soll der NM die ohne wenn und aber machen!. Der Notenmanager wechselt im Moment die Gewichtung automatisch, was meiner Meinung nach aber nicht korrekt ist. Denn Legastheniekorrektur und "normale" Gewichtung passen nicht zusammen.
Eine Gewichtung von 2 ist dann für die Eltern irreführend.
Schönen Gruß
Tac
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01.12.2017, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2017, 15:58 von NM-Himself.)
Hallo Tac,
hast du das Attest gesehen? Da steht tatsächlich Gewichtung 1 für Schulaufgaben? Das ist nach den neuen Regelungen so nicht mehr vorgesehen, da würde ich mal mit dem Schulpsychologen Rücksprache halten.
So, wie es der Notenmanager macht, ist es schon auch gemeint. Die gesonderte Notenberechnung ist ein Nachteilsausgleich für den Schüler. Es macht keinen Sinn, dass durch einen Nachteilsausgleich der Schüler eine schlechtere Note bekommen würde als wenn der Nachteilsausgleich nicht in Anspruch genommen wird.
Du kannst in den Systemeinstellungen die Option "Bei Legasthenie immer die bessere Noten nehmen" zwar abschalten, aber damit macht ihr euch angreifbar. Sollte der Schüler nach "Legasthenieberechnung" am Ende des Schuljahres eine 4 bekommen, mit der "Normalberechnung" aber eine 3, kann könnte er die Zeugnisnote (4) anfechten (und würde sicher Recht bekommen).
Und bezüglich "irreführend": ich glaube, dass man das schon sehr einfach und schnell den Eltern klar machen kann. Da gab es bei uns noch nie Probleme. Wenn ihnen sagt, dass automatisch immer das Beste für ihr Kind rauskommt ...
Gruß
Stephan