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Bekanntmachungen
Unterschleif und Nachschreiber im Leistungstestschnitt
#1
Lieber Stephan, liebe Kolleg:innen,
meine Kollegin aus der ErwSL hat mich darauf angesprochen, dass im Klassenschnitt eines Leistungstest die Noten bei Unterschleif und von Nacharbeiten mitgerechnet werden. So viel Zeit zum Prüfen habe ich nicht, aber wahrscheinlich ist das die Grenze von 4,0 überschritten worden ... Bei langjähriger Arbeit habe ich seltens mit Schnitt von einer Klasse Schwierigkeiten, aber vom persönlichen weg zum Offiziellen.
Wie rechnet der NM und ich nehme an das er so rechnet wie die rechtlichen Vorgaben sind.
Dann kann ich das prüfen und meine SL informieren.
Vielen Dank für die Info!
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#2
Hallo,

vorweg: mir sind keine offiziellen Vorgaben für die Berechnung des Durchschnitts bei Leistungsnachweisen bekannt und ich bezweifle, dass es da auch irgendwelche Vorgaben gibt. In meiner Arbeit mit dem NM habe ich in den Jahren erfahren, dass da Schulen ganz unterschiedlich vorgehen.

Wenn eine Nachholschulaufgabe als solche gekennzeichnet ist (s. http://nmhilfe.notenmanager.net > Notenmanager Schulversion > Benutzerhandbuch > Noteneingabe, Notenberechnung > Noten erfassen), dann wird sie nicht in den Schnitt mit eingerechnet. Auch nur aus dem Grund, da eventuell der Leistungsnachweis im Sekretariat abgegeben wurde, bevor der Nachtermin geschrieben wird. Dann würden Schnitt in der Notenerfassung und Schnitt auf der Abgabeliste nicht zusammen passen. Wenn ich z. B. eine Schulaufgabe nachschreibe, bevor den Leistungsnachweis abgebe, dann trage ich sie sehr häufig ganz normal ein.

Unterschleif 6er werden ganz normal in den Schnitt eingerechnet.

Gruß
Stephan
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#3
Lieber Stephan,
Herzlichen Dank für die präzise Antwort. Damit lässt sich arbeiten! Bin gespannt, wie die SL sich positioniert.
Gruß
clemens
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