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Hallo Stephan,
bei uns tritt bei der Prüfung der Noten auf Vollständigkeit folgendes auf:
Fall 1:
eine Ex und eine (echte) mündliche Note = 2 kleine Leistungsnachweise wären ausreichend, aber der Notenmanager sagt, es fehlen Noten!
Fall 2:
keine Ex und zwei (echte) mündliche Noten = 2 kleine Leistungsnachweise wären korrekt und Notenmanager findet das auch so!
Fall 3:
eine Ex und zwei (echte) mündliche Noten = 3 kleine Leistungsnachweise (davon 2 echte) wären mehr als korrekt und Notenmanager sagt auch, dass es passt!
Ergebnis:
Der NM erkennt nur die echten, also die mündichen, kleinen Leistungsnachweise an.
Kannst du mir bitte weiter helfen? Vielen herzlichen Dank!
Viele Grüße
Heike
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Hallo Heike,
sicherlich nur eine Einstellungssache. Sind alle drei Fälle aus dem gleichen Unterricht? Wenn du den Bericht "Notenvollständigkeit" anzeigen lässt oder in der Noteneingabe mit dem Mauszeiger über einen Schüler mit rotem Punkt fährt, dann wird dir angezeigt, welche fehlenden Noten gemeldet werden. Das lässt dann einen Aufschluss auf die fehlenden/falschen Einstellungen zu.
Mögliche Ursachen wären z. B. die falsche Stundenzahl für einen Unterricht oder dass der Haken "Separat nach Halbjahren prüfen" nicht gesetzt ist.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
vielen Dank!
Der Haken ist gesetzt; das habe ich überprüft.
Die Sache mit der Stundenzahl ist ein guter Tipp. Dem werde ich nachgehen!
Vielen Dank schon `mal!
Viele Grüße
Heike
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Hallo Stephan,
noch habe ich keine Lösung für mein Problem gefunden:
- Haken ist gesetzt
- Stundenzahl ist richtig (z.B. für Mathe 5. Klasse auf 4)
- und nach Rücksprache mit den Kollegen sind auch in Mathe, Englisch usw. ab der 5. Klasse zwei kleine Leistungsnachweise ausreichend:
Dabei kann einer schriftlich und einer mündlich sein;
aber der Notenmanager akzeptiert nur 3 kleine Leistungsnachweise; ansonsten sagt er, Noten fehlen.
Hast du evtl. noch einen Tipp für mich?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Heike
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Hallo Heike,
dann seid ihr wohl ein Gymnasium? Der Notenmanager prüft die Notenvollständigkeit so, wie sie aktuell immer noch am der RS und früher auch am Gym verlangt wurde: bei einem mehr als 2 stündigen Fach verlangt er drei mdl. Noten, darunter eine "echte" mdl. Note. Oder wie man heute sagt: drei kleine LNW und davon mindestens eine mdl. Note.
Am Gymnasium (und wir fragen uns oft, warum nur dort) wurden verbindliche Notenanzahlen bei kleinen Leistungsnachweisen abgeschafft und jede Schule/Fachschaft kann es ja letztendlich handhaben, wie sie will. Halt "pädagogisch verantwortlich". Ein gemeinsames Kriterium über alle Schulen hinweg gibt es aber nicht. Daher macht die Notenvollständigkeitsprüfung am Gymnasium auch keinen Sinn mehr.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
ganz herzlichen Dank für die Klarstellung in dieser Angelegenheit.
Ja, wir sind ein Gymnasium und wie du schreibst, ist die Anzahl der kleinen Leistungsnachweise abhängig von der Entscheidung der Lehrerkonferenz.
Auf jeden Fall weiß ich, dass ich nicht weiter verzweifelt nach einer Lösung suchen muss
!
Vielen Dank nochmal
und viele Grüße
Heike
P.S.: Übrigens, es ist super, dass man dich so toll erreicht und du auch immer zeitnah antwortest. Danke!