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Bekanntmachungen
Verweis - Formulierung
#1
Lieber Super-Programmierer,
nun habe ich die nette Aufgabe aus dem Verweis die Formulierung "Der Schüler wurde gehört" herauszunehmen. Gibt es da schulrechtliche Vorgaben oder kann ich das einfach in der Vorlage herauslöschen und wenn ja, wie?
Bislang waren es so wenige Verweise, dass halt die LK die paar Buchstaben löschen konnte, wenn es denn nötig war. Im Zeitalter des Digitalen soll das jetzt geändert werden, nur hatte die Formulierung sicher einen Grund (RealschulSchulordnung, ...).

Vielen Dank im Voraus!
Clemens
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#2
Hallo Clemens,

ein Schüler muss tatsächlich vor einer Ordnungsmaßnahme gehört werden, daher ist dieser Passus in der Vorlage drin. Wenn du diesen nicht haben möchtest, dann müsstest du über das Berichtemodul gehen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
Lieber Stephan,
du hattest völlig Recht und im Art. 88 (3) des BayEUG steht es auch, aber meine Nachfrage bei der SL wurde mit der Bitte auf Änderung returniert. Also dann!

Allerdings hört es sich problematisch an, denn unser Notenmanager ist beim Landkreis installiert und wir aktivieren die Schulversion und den NMAdmin über eine Romote-Verbindung.
Können wir das Berichtemodul innerhalb der Notenmanagerprogramme bearbeiten?
Wahrscheinlich bräuchte ich Schreibrechte auf dem Vorlagenverzeichnis, allerdings ginge es auch, wenn wir die Verweisvorlage hätten. Dann ändern wir sie und lassen den Admin vom Landkreis die neue Vorlage gegen die bisherige Vorlage austauschen. Wahrscheinlich falsch gedacht, aber es zeigt vielleicht auf welches Instruktionsniveau wir bräuchten. 
Ich hoffe auf Deine Instruktionen!
Gruß
Clemens
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