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Bekanntmachungen
Ersatzprüfung
#1
Hallo Stephan,

es gibt Wichtigeres, aber dennoch ist mir aufgefallen:

- gebe ich bei einem meiner Schüler (Gymnasium, Nicht-Kernfach) bei den kleinen Leistungsnachweisen wegen einer Ersatzprüfung eine Note mit "e" als Zusatz ein, z.B. 6e
ändert dies nicht die Fehlermeldung bei der Notenvollständigkeitsprüfung, entgegen
http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=4391
auch wenn ich weiß, dass die Vollständigkeitsprüfung auf 3 kleine LN pro Halbjahr abzielt.
Interessanterweise wäre die Ersatzprüpfung bei mir der fehlende 3. LN, gebe ich sie also ohne "e" ein, ist die Fehlermeldung weg. Ich vermute, die Notenvollständigkeitsprüfung kann mit dem e nichts anfangen und ignoriert den LN.

Guten Endspurt!
steve
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#2
Hallo Steve,

welche fehlenden Noten bemängelt denn der Notenmanager bei diesem Schüler? Das kannst du entweder aus dem Bericht rauslesen oder im Notendialog mit dem Mauszeiger über dem Schüler verharren, dann wird dir die Meldung angezeigt.

Mit der Ersatzprüfung werden nur die kleinen Leistungsnachweise des jeweiligen Halbjahres ignoriert. Wenn aber im ersten Halbjahr schon zu wenig Noten eingetragen waren hilft das e auch nichts mehr.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,

die SV bemängelt:
2. Hj: es fehlt eine echte mündliche Note
Eingetragen sind eine schriftliche und 2 mündliche Noten im 1. Hj (ausgegraut) und ein kleiner schriftl. LN im 2. Hj.
Trage ich nun die 6 (ohne e) ein, ist der NM zufrieden.
Trage ich 6e ein, bemängelt die erneut durchgeführte Notenvollständigkeitsprüfung immer noch, dass eine echte mündliche Note im 2. Hj fehlt.
Jetzt habe ich das Gleiche bei einem Kernfach durchgeführt:
Fehlt bei einem Schüler eine (und damit die dritte) echt mündliche Note im 2.Hj und ich gebe z.B. eine 3e ein, ist die Notenvollständigkeitsprüfung zufrieden, ebenso zufrieden wäre sie mit einer echt mündlichen Note ohne e.
Fehlen jedoch 2 kleine LN wird nach Eingabe z.B. einer 3e immer noch ein fehlender kleiner LN bemängelt - das e hat also für die Vollständigkeitsprüfung hier keine Funktion. Auch eine Eingabe von zwei Noten 3e und 3e nebeneinander führt immer noch zur Anzeige 2 fehlende LN.
Mir fällt es schwer, gerade ein klares Muster zu erkennen!

Ich habe jetzt aber schon mal eines dazugelernt: Der NM ist auch mit 2 kleinen LN im Nicht-Kernfach pro Hj zufrieden, falls einer davon echt mündlich ist.
Nur bei Kernfächern verlangt er 3 kleine LN pro HJ, wovon mindestens einer echt mündlich sein muss.

Viele Grüße
steve
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#4
Hallo Steve,

die Anzahl der geforderten Noten richtet sich nach der Stundenzahl, nicht danach, ob Kernfach oder nicht. Bei einstündigen Fächern werden keine echten mdl. verlangt aber insgesamt 2 kleine LNWs pro Hj. Bei zweistündigen Fächern werden zwei kleine, darunter eine echte mdl. Leistung verlangt, bei 3 und mehrstündigen Fächern jeweils 3 pro Hj, darunter ein echt mdl.

Eine Ersatzprüfung ersetzt beliebig viele fehlende kleine LNWs, aber keine mdl. Leistung. Ersatzprüfungen werden ja in der Regel schriftlich abgelegt und können daher nicht als mdl. Note herhalten. Das wird in dem von dir oben verlinkten Posting nicht deutlich, da muss ich dir Recht geben.

Gruß
Stephan
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#5
Super, danke,
dann weiß ich Bescheid - bei unseren mündlichen Ersatzprüfungen, die echt mündliche Noten ersetzen, ignorieren wir dann einfach die Notenvollständigkeitsprüfung.

Viele Grüße
steve
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