08.01.2015, 14:57
Hallo Stefan,
Vor der ASV-Zeit waren bei Wiederholungen auch noch die Wiederholungen wegen Schulartwechsel (Schulartwechsel pflicht, bei gym-->RS, gleiche Jahrgangsstufe) aufgeführt. Das sind zwar keine echten Wdh, aber für die Kollegen war dies ein Hinweis, wegen der Höchstausbildungdauer doch noch mal genau hinzusehen. Könnte man dies wieder mit aufnehmen?
Noch ne Frage: Wie berechnet der NM die Höchstausbildungsdauer, aus welchen Werten der ASV??
Danke
Martin
Vor der ASV-Zeit waren bei Wiederholungen auch noch die Wiederholungen wegen Schulartwechsel (Schulartwechsel pflicht, bei gym-->RS, gleiche Jahrgangsstufe) aufgeführt. Das sind zwar keine echten Wdh, aber für die Kollegen war dies ein Hinweis, wegen der Höchstausbildungdauer doch noch mal genau hinzusehen. Könnte man dies wieder mit aufnehmen?
Noch ne Frage: Wie berechnet der NM die Höchstausbildungsdauer, aus welchen Werten der ASV??
Danke
Martin