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Bekanntmachungen
eine Spalte von der Prüfung auf Notenvollständigk. ausnehmen
#1
Wenn die Ergebnisse des Jahrgangsstufentests als mündliche Note einetragen werden, werden sie doch bei der Prüfung auf Notenvollständigkeit mit berücksichtigt? (Oder anders ausgedrückt, eine fehlende mündliche Note fällt nicht auf.)

Gibt es eine Möglichkeit, z.B. eine bestimmte Spalte bei dieser Prüfung nicht mitzurechnen?

Ich weiß, ich weiß, die Bedienung würde / wird immer unübersichtlicher ...
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#2
ich würde den jahrgangsstufentest auf jeden fall als 1. stegreifaufgaben eintragen. dann kommt es zwar trotzdem zu "problemen" mit der notenvollständigkeit was die gesamtzahl der noten betrifft, aber zumindest stimmen die aussagen bzgl. der echten mdl. noten.

gruß
stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
... stimmt.

Gerade habe ich aber den Kollegen empfohlen, die Tests als 8. mdl. Note einzutragen.

Gibt's da noch zusätzliche Probleme, die ich übersehen habe.
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#4
die noten als 8. mündliche einzutragen, kann allerdings zu problemen führen!

die 8. spalte gehört natürlich trotzdem zum 1. halbjahr und dann weiß der notenmanager ab dem zeugnis natürlich nicht, wo er die trennstriche in den listen machen soll. man muss also bei der noteneingabe auf jeden fall chronologisch vorgehen.

gruß, melanie bartunek
= webmasterin

If you can't laugh at yourself, make fun of other people. ;-)
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#5
Diese Arbeiten werden bei uns in der 1. Spalte der Kurzarbeiten geführt.

mfg mn
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