27.07.2010, 15:22
Hallo Stephan!
Es gibt ja jetzt diese Änderung in der GSO, was das Vorrücken mit Notenausgleich in der 10. Jahrgangsstufe wieder ermöglicht. Den Eintrag "Notenausgleich" haben wir in der Zeugnismaske gesetzt.
Zum Problem:
Die automatisierte Bemerkung über die Vorrückungserlaubnis lautet dann "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er erhalten. Im nächsten Schuljahr kann kein Notenausgleich mehr zugebilligt werden. "
Diese Bemerkung macht so wenig Sinn, da ein Notenausgleich in der Q11 nicht möglich ist (zumindest nach derzeitigem Stand ;-)). Besser wäre etwas in der Form " Der Schüler rückt mit Notenausgleich (nach §63a GSO) in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vor." anstelle des zweiten obigen Satzes.
Des weiteren fehlt bei diesem Schüler die Bemerkung über die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase und den Einschluss eines mittleren Schulabschlusses.
Viele Grüße!
Florian
Es gibt ja jetzt diese Änderung in der GSO, was das Vorrücken mit Notenausgleich in der 10. Jahrgangsstufe wieder ermöglicht. Den Eintrag "Notenausgleich" haben wir in der Zeugnismaske gesetzt.
Zum Problem:
Die automatisierte Bemerkung über die Vorrückungserlaubnis lautet dann "Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er erhalten. Im nächsten Schuljahr kann kein Notenausgleich mehr zugebilligt werden. "
Diese Bemerkung macht so wenig Sinn, da ein Notenausgleich in der Q11 nicht möglich ist (zumindest nach derzeitigem Stand ;-)). Besser wäre etwas in der Form " Der Schüler rückt mit Notenausgleich (nach §63a GSO) in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vor." anstelle des zweiten obigen Satzes.
Des weiteren fehlt bei diesem Schüler die Bemerkung über die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase und den Einschluss eines mittleren Schulabschlusses.
Viele Grüße!
Florian