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Gefährdungsmitteilung ZZ Gymnasium Einführungsklasse - Druckversion

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Gefährdungsmitteilung ZZ Gymnasium Einführungsklasse - NM-Himself - 07.01.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen am Gymnasium,

ich bin gerade dabei, die Zeugnismuster und Berichte zu aktualisieren. Für Schüler der Einführungsklassen habe ich auf meiner Liste den Wunsch stehen, dass Jahreszeugnis und Gefährdungsmitteilung angepasst werden müssten. Dazu habe ich (keine Ahnung mehr von wem) folgenden Textbaustein bekommen bzw. so im alten Zeugnismodul drin:

Der Schüler kann (dürfte) die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss (müsste) die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 7 (2) Satz 7 GSO).

In der aktuellen Fassung der GSO gibt es in § 7 (2) keinen Satz 7 (GSO: § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11 - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)). Bitte macht Vorschläge zur Formulierung, da ich nicht weiß, was in diesem Satz 7 drin stand. 

Ansonsten lasse ich den Satz einfach weg (§ und Absatz stimmen ja noch).

Gruß
Stephan


RE: Gefährdungsmitteilung ZZ Gymnasium Einführungsklasse - JGA - 08.01.2023

Hallo Stephan,
ich habe hier noch eine GSO von 2018 in der die G8 GSO noch extra ausgeführt ist. In dieser stand in § 7 (2) Satz 7 "Eine Wiederholung von Einführungsklassen ist nicht zulässig".

Für die aktuelle Einführungsklasse im Schuljahr 2022/23 gilt dieser Satz noch (!), da sie im G8 mitlaufen. Vor dem Jahreszeugnis des laufenden Schuljahres sollte also bitte keine Änderung erfolgen.


Da ich dazu nichts finde, bin ich mir gerade unsicher ob das Verbot des Wiederholens für die nächste Generation der Einführungsklassen noch gültig ist, es steht weder in $7 noch in BayEUG Art. 53 (3) irgendwas dazu (auch im Zeugnismuster https://www.isb.bayern.de/download/24796/bayvv_2235_1_1_2_k_1005.pdf nicht).
Man könnte argumentieren, dass das Verbot des Wiederholens im Fall der Schüler einer Einführungsklasse durch BayEUG Art. 53 (3) 1. (Wiederholen der gleichen Jgst) abgedeckt ist, allerdings bezieht sich das eigentlich auf "die gleiche Schulart".
Ich frag mal bei meinem Chef nach und rühre mich falls ich eine Antwort für dich habe. Es darf sich aber auch gern jede(r ) andere berufen fühlen Licht in mein Dunkel zu bringen.

Viele Grüße
Jörg