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Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - Druckversion

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Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - adler - 09.07.2020

Hallo Stephan,

unsere SL hat vom MB die Aufforderung erhalten, dass in jeden Zeugnis mit Vorrückung auf Probe (und das sind ja dieses Jahr alle Schüler mit 2 mal Note 5 oder mehr) folgender Satz drin stehen sollte:
"Der Schüler darf nach Art. 53 Abs. 6 BayEUG die Jahrgangsstufe X der Realschule wiederholen".

Ist es möglich im Dialog "Zeugnisdruck" diesen Artikel im Auswahlmenü der möglichen Artikel mit aufzunehmen?

Vielen Dank!


RE: Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - NM-Himself - 09.07.2020

Hallo,

tut mir leid, aber dafür ändere ich jetzt nicht das Programm. Bitte erstell einen Textbaustein.

Gruß
Stephan