Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22) +--- Forum: Zeugnis SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=1) +--- Thema: Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck (/showthread.php?tid=8292) |
Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - adler - 09.07.2020 Hallo Stephan, unsere SL hat vom MB die Aufforderung erhalten, dass in jeden Zeugnis mit Vorrückung auf Probe (und das sind ja dieses Jahr alle Schüler mit 2 mal Note 5 oder mehr) folgender Satz drin stehen sollte: "Der Schüler darf nach Art. 53 Abs. 6 BayEUG die Jahrgangsstufe X der Realschule wiederholen". Ist es möglich im Dialog "Zeugnisdruck" diesen Artikel im Auswahlmenü der möglichen Artikel mit aufzunehmen? Vielen Dank! RE: Art. 53 Abs. 6 für Zeugnisdruck - NM-Himself - 09.07.2020 Hallo, tut mir leid, aber dafür ändere ich jetzt nicht das Programm. Bitte erstell einen Textbaustein. Gruß Stephan |