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Ordnungsmaßnahme durch Schulleitung - Druckversion

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Ordnungsmaßnahme durch Schulleitung - Martin Prechtl - 06.12.2005

Unser Schulleiter vermißt eine Funktion, in der er selbst als Schulleiter (XS) Ordnungsmaßnahmen verhängen kann.


- bkahl - 06.12.2005

Hallo,

euer Schulleiter wird ja wohl noch selbst ein wenig Unterricht geben. Somit hat er eine Kennung im NM, somit kann er auch - wie jeder andere Lehrer - jedem Schüler eine Ordnungsmaßnahme ausstellen.

Er muss sich halt nicht mit XS, sondern mit seiner Kennung einloggen.


- NM-Himself - 06.12.2005

das anmelden mit dem persönlichen kürzel ist notwendig, damit im notenbogen die ordnungsmaßnahme auch einem kollegen zugeordnet werden kann. mit XS melden sich ja unter umständen schulleiter, diverse stellvertreter sowie verwaltungsangestellte an ...

gruß
stephan