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NM - Datenschutzfreigabe? - Wolfi - 10.05.2012 Hallo! hat der NM nach dem BayDSG eine Freigabe bzw. ist dies demnächst beabsichtigt? Der Datenschutzbeauftragte jeder Schule soll im nächsten SJ ja auch die eingesetzte Software überprüfen bzw. freigeben, wenn nicht ohnehin eine Freigabe bereits existiert. Gruß Wolfgang RE: NM - Datenschutzfreigabe? - NM-Himself - 13.05.2012 Da der Notenmanager - sofern ihr die entsprechenden Optionen gesetzt habt - die Vorgaben der Datenschutzverordnung (Anlage 6 ist glaube ich für die Notenverwaltung) in Hinblick auf Speicherfristen, Dateneinsicht etc. hält ist eine zusätzliche Freigabe nicht notwendig. Erst wenn du zusätzliche Funktionen freischalten willst müsstest du dich um eine Freigabe kümmern. Die wirst du aber vermutlich nicht bekommen, denn wenn die zusätzlichen Funktionen vom Datenschutz gutgeheißen würden ständen sie auch in der Anlage der Datenschutzverordnung. Gruß Stephan RE: NM - Datenschutzfreigabe? - Wolfi - 13.05.2012 Hallo Stephan, ich habe nachgefragt, weil das neue ASV-Programm ja eine landesweite Freigabe bekommen hat und wir dein Programm an den Schulen ebenso als ein Standardprogramm einsetzen. Speicherfristen im Hinblick auf die Ordnungsmaßnahmen, oder? Vorschlag: Es wäre für den Datenschutzbeauftragten toll eine Ãœbersichtsliste zu haben, welche Einstellungen für den Datenschutz im NM nötig sind oder aber die datenschutzrechtlichen Einstellungen eventuell in anderer Farbgebungen für den NM-Admin bei seinen Einstellungen ersichtlich zu machen. Gruß Wolfgang RE: NM - Datenschutzfreigabe? - NM-Himself - 14.05.2012 Hallo Wolfgang, mit Speicherfristen ist gemeint, wie lange welche Daten im Programm (bzw. der Datenbank) gespeichert werden dürfen. Ordnungsmaßnahmen dürfen gar nicht gespeichert werden. Die Einstellungen, die für einen korrekten Einsatz notwendig sind, kann ich mal ins Handbuch schreiben (wenn ich mal Zeit hab Letztendlich sind es nur zwei:
Gruß Stephan |