Gesamtnotenüberblick in eigenen Fachklassen auch im NM-HV - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Sonstiges (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Umfragen, Wünsche und Anträge (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Gesamtnotenüberblick in eigenen Fachklassen auch im NM-HV (/showthread.php?tid=408) |
Gesamtnotenüberblick in eigenen Fachklassen auch im NM-HV - Kunz - 16.11.2005 Lässt sich die Auswahl Schülerdaten-Noten (ohne weitere Daten) wie in der SV auch in die HV für die eigenen Fachklassen aufnehmen? - NM-Himself - 16.11.2005 nein, das ist aus datenschutzrechtlichen gründen nicht möglich. mfg stephan bartunek - Kunz - 17.11.2005 Eine Nachfrage unseres Schulleiters bei Herrn Ulhorn, ROL, hat ergeben, dass keine Bestimmung bekannt ist, die gegen die Einsichtnahme aller Noten (zu Hause!) vom Fachlehrer sprechen würde. Er hätte gerne gewusst, wo derartige Forderungen stehen. Vielmehr hält er auch für sehr bedenklich, dass alle Lehrer über den Notenmanager die Möglichkeit haben, persönliche Schülerdaten zu ändern. - NM-Himself - 17.11.2005 ich verweise nur einmal auf die diskussion hier im forum sowie die datenschutz-bestimmungen, die u.a. auch auf der homepage der winsv zu finden sind (zumindest einmal zu finden waren). wenn es keine einwendungen gäbe, warum ist es dann verboten, notenbögen mit nach hause zu nehmen? mfg stephan bartunek - Kunz - 19.11.2005 ok, stimmt! - lope - 03.12.2005 Jetzt muss ich doch mal nachfragen: Wo ist festgelegt, dass ein Lehrer (insbes. Klassenleiter) einen Notenbogen nicht mit nach Hause nehmen darf? Was wäre z.B. wenn ich mir die Mühe machte, alle LNWs abzuschreiben und sie mit nach Hause nehme. Ist das dann auch nicht zulässig und wo ist das geregelt? Gruß, Lope - NM-Himself - 03.12.2005 ich hatte schon einmal eine entsprechende stelle im internet gefunden, den link aber wieder gelöscht, deshalb ... grundsätzlich versuche ich mich schon an den datenschutz zu halten, und dabei gilt: 1. das datenschutzgesetz bezieht sich nur auf elektronisch gespeicherte daten (es ist tatsächliche so: alle adressen seiner schüler auf papier mit nach hause nehmen ist zunächst einmal ok, solang man damit keinen schindluder treibt. das gleiche in elektronischer form fällt dann unter das datenschutzgesetz) 2. außerdem gilt, dass grundsätzlich nur solche personenbezogene daten gespeichert werden dürfen, die für die erfüllung von aufgaben zwingend notwendig sind. 3. es sind gewisse schutzvorkehrungen bzgl. der zugänglichkeit zu den daten zu treffen. insbesondere auf grund von 3. denke ich ist es ratsam, nur die daten auch zu hause zu speichern, die für den einzelnen lehrer zwingend notwendig sind. während in der schule ein gewisses maß an datensicherung (router mit firewall, virenscanner immer aktuell, zugriffsrechte über server verwaltet, passwortgeschütztes anmelden der lehrer, keine zugangsmöglichkeit für schüler durch getrennte netze, ...) gewährleistet werden kann, sieht das auf den privaten pcs der meisten kollegen sicherlich anders aus: familienpc, hund, katze, maus haben zugriff, alle arbeiten mit administratorrechten (kein vorwurf an die kollegen, microsoft ist da hauptsächlich schuld), evtl. falsch konfigurierte firewall, ... also, grundsätzlich wäre es mir recht, wenn das alles erlaubt und ok wäre. dann könnte ich mir die getrennte programmierung einer heimversion ja wirklich sparen. aber wie gesagt, ich sehe da eine ganze reihe von problemen. gruß stephan |