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Ãœbertrittsberechtigung - Werner Kohl - 19.07.2011 Servus Stephan, ich bin bei der Ãœberprüfung des Zeugnisdrucks (5 - 9) in der Jahrgangsstufe 5 auf ein paar Dinge gestoßen, bei denen ich unbedingt anfragen muss, da ich im Forum dazu bislang nichts Passendes gefunden habe. Erstens: Schüler mit 2,0 und besser (D,E,M) erhalten in der Jg. 5 automatisch einen Satz, der sie zum Ãœbertritt in das Gy berechtigt. Im KMS vom 8. April werden ausdrücklich die drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathe erwähnt, im NM-Ausdruck erscheinen nur die Fächer Deutsch und Mathe. Zweitens: Wenn ich dein Posting vom 14.7. um 15:25 zum Thema "Ãœbertrittsberechtigung" richtig verstehe, erscheint dieser Satz nur bei Schülern mit 2,0 und besser in diesen drei Fächern. Ich habe diesen Satz z.B. aber auch bei einem Schüler gefunden, der in den Fächern D=3, E=3 und M=2 hat. Damit müsste er außen vor sein? Verstehe ich dein o.g. Posting insoweit richtig, dass Fälle >2,0 bis einschließlich 2,5 nicht als Satz gelistet werden? Danke für deine rasche Antwort. Servus, Werner RE: Ãœbertrittsberechtigung - NM-Himself - 19.07.2011 Hallo Werner, zunächst einmal die Mitteilung aus dem KM vom letzten Jahr an mich: Zitat:Es müsste nun für dieses Schuljahr folgender Satz in das Zeugnisprogramm der Realschule aufgenommen werden, den die Lehrkräfte bei Bedarf anklicken können: Die Situation ist also folgende: ein Schüler, der von 5. Jgst Realschule in die 5. Jgst. Gymnasium übertreten möchte, braucht laut GSO § 26 (2) Punkt 4 eine Bemerkung im Zeugnis, die ihn als "geeignet für den Bildungsweg eines Gymnasiums bezeichnet". Ein Notenschnitt ist in der GSO nicht genannt. Nach Beschluss bekommt ein solcher Schüler die Eignung ausgesprochen, der in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Schnitt besser als 2,50 hat. Daher setzt der Notenmanager bei diesen Schülern also den Satz automatisch auf das Zeugnis. Für Schüler, die von Jgst. 5 Realschule in Jgst. 6 Gymnasium übertreten wollen verhält es sich anders. Für diese gilt § 29 (2) der GSO. Dort wird verlangt, dass der Schüler die Vorrückung erhalten hat und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Schnitt von 2,00 oder besser hat. Eine Zeugnisbemerkung bzgl. "Eignung für Gymnasium" ist für diese Schüler also überhaupt nicht notwendig! Im Normalfall würde das also bedeuten, dass ein Schüler mit 2,5 in Mathe und Deutsch eine Bemerkung bekommen muss, ein Schüler mit 2,00 aber nicht. Es sieht natürlich komisch aus, wenn ein Schüler mit "schlechterem Zeugnis" eine Gymnasialeignung bescheinigt bekommt, der "bessere" aber nicht. Da das schon letztes Jahr Verwirrung gab habe ich folgendes an das KM geschrieben: Zitat:Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx, Darauf habe ich umgehend einen Anruf aus dem KM bekommen, dass diese Differenzierung in der Zeugnisformulierung bewusst nicht gewünscht sei. Erklärung findest in dem von dir zitierten Posting. Für mich ist die Sache damit erledigt. Wer sich damit nicht zufrieden geben will kann gerne im KM nachfragen. Wenn es dort inzwischen eine geänderte Meinung gibt kann ich die Bemerkungen gerne noch einmal anpassen. Gruß Stephan |