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Notenvollständigkeit - Druckversion

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Notenvollständigkeit - LStorz - 26.01.2010

Nach der GSO entscheidet die Schule über die Anzahl der kleinen Leistungsnachweise. Wir haben entschieden, dass pro Halbjahr auch in Kernfächern mit 4 Unterrichtsstunden 2 kleine Leistungsnachweise genügen. Bei der Kontrolle der Notenvollständigkeit verlangt der NM allerdings 3 kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr und setzt den roten Punkt. Gibt es eine Möglichkeit, die Anzahl der geforderten kleinen Leistungsnachweise im Notenmanager einzustellen.

MfG
L. Storz


RE: Notenvollständigkeit - effonix - 26.01.2010

Ändere doch bei den Unterrichtsdaten einfach die Stundenzahl auf "2", dann verlangt der NM nur 2 Noten.

Gruß
Bernd


RE: Notenvollständigkeit - NM-Himself - 26.01.2010

Ja, die Notenvollständigkeitsprüfung ist im Gym nur bedingt einsetzbar. Aber eben weil die GSO weitgehend freie Hand lässt ist die Umsetzung aufwändig (und bisher noch nicht geschehen). Man müsste letztendlich für jedes Fach und jede Jahrgangsstufe (möglicherweise dann auch noch getrennt nach Ausbildungsrichtung) die geforderte Zahl festlegen lassen.

Wenn die Q11 erledigt ist können wir auf das Thema noch mal zurückkommen.

Gruß
Stephan


RE: Notenvollständigkeit - LStorz - 27.01.2010

Benötigt man die Stundenanzahl noch in irgendeinem anderen Zusammenhang? Ich fürchte, wenn ich die Stundenzahl abändere treten in irgend einem anderen Bereich Probleme auf!

Gruß
L. Storz


RE: Notenvollständigkeit - NM-Himself - 27.01.2010

Nein, die Stundenzahl spielt wirklich nur bei der Notenvollständigkeit eine Rolle.

Gruß
Stephan


RE: Notenvollständigkeit - ASiegmund - 28.01.2010

Eine Prüfung auf Notenvollständigkeit durch den NM wird sich meiner Meinung nach am Gymnasium letztlich nicht sinnvoll realisieren lassen. Bei den Schulaufgaben gibt es immerhin jahrgangsbezogene Festlegungen an jeder Schule, die aber erst einmal eingegeben werden müssten - was ein nicht ganz kleiner Aufwand wäre. Und dass dem Kollegen bei einem einzelnen Schüler eine SchA fehlt, das sieht er beim Blick in seinen Notenbogen auch so. Bei den kleinen Leistungsnachweisen gibt es praktisch kaum Regeln. Die neue GSO stellt das zum größten Teil in das päd. Ermessen des Lehrers. Und das kann (zum Glück) nicht durch eine Software kontrolliert werden.

Gruß
Andreas