Forum Notenmanager
Mitteilung Vorrücken - Druckversion

+- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net)
+-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22)
+--- Forum: Zeugnis SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Thema: Mitteilung Vorrücken (/showthread.php?tid=2239)



Mitteilung Vorrücken - SHeymann - 25.07.2008

... ich habe hier ein Formular von 2007 und eines von 2008.

2007 hieß es noch unter Punkt d (=Vorrücken auf Probe):

"Sie haben die Möglichkeit, nach § 47 ... einen Antrag zu stellen ..."

2008 heißt es:

"Die Lehrerkonferenz hat gemäß Ã‚Â§ 58 ... beschlossen ..."



Unsere Schulleitung meint noch immer, dass erst die Eltern beantragen müssen, dann wird entschieden, somit hätte sie gerne die alte Fassung wieder.

Frage 1:
Hat sich - außer den §§ - was geändert? Entscheidet die Konferenz ohne Antrag?
Frage 2:
Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie kann ich wieder an den alten Text kommen?

cu
Stefan


RE: Mitteilung Vorrücken - Billy - 25.07.2008

Ein Blick in die "neue" RSO bringt Klarheit. anonym

Sollte die Schulleitung aber wissen, dass sich das Vorrücken auf Probe im Vergleich zum letzen Jahr entscheidend geändert hat!
:computer: