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Ordnungsmaßnahme speichern geht nicht - Druckversion

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Ordnungsmaßnahme speichern geht nicht - Herr_Vorragend - 13.10.2024

Hallo Stephan,


Folgendes Ziel habe ich: Ein Kollege erstellt eine OM, diese wird ca. 2 Tage gespeichert und dann automatisch gelöscht. Speichern heißt, dass der normale Lehrer im Modul Ordnungsmaßnahmen die von ihm erstelle OM innerhalb dieser 2 Tage nochmals aufrufen und bearbeiten kann, ehe sie gelöscht wird (Falls der Sl ein Fehler in der Om auffällt). Leider klappt dieser Plan nicht.

In den Systemeinstellungen aktiviere ich "Ordnungsmaßnahmen speichern" und trage bei "Frist für automatische Löschung" eine 2 ein. Erstelle ich nun eine OM und drücke ich auf Speichern und dann auf schließen (Komischerweise fragt mich der NM nun nochmal ob ich die OM Speichern will). Nun öffnet sich wieder die Übersicht über die Ordnungsmaßnahmen. Jedoch wird diese gerade erstelle OM nicht aufgeführt. Auch sonst erscheint diese OM nirgends (nicht im Notenbogen, auch nicht in der OM Verwaltung des X Accounts). Schließe ich nun den Notenmanager, fragt er mich komischerweise erneut, ob ich die OM speichern will. Nach einem Neustart des NM wird die OM dennoch nirgends (nirgends = Notenbogen, OM Verwaltung des X Account und im Om Modul der Lehrer) angezeigt. Als wäre sie nie erstellt worden.

Aktiviere ich zusätzlich die Funktion "Liste führen", wird die OM in der OM-Übersicht des Lehrers angezeigt und er kann diese editieren. Allerdings klappt dann die automatische Löschung nicht. Die Om bleibt in der OM Verwaltung des X Account und im OM Modul der Lehrer gespeichert und im Notenbogen gespeichert.

Ist das so gewollt? Ist mein Plan (s.o.) umsetzbar? Wenn ja, wie?
Datenbank wurde geprüft.
Update von heute (13.10.) ist installiert.
Gruß
HV


RE: Ordnungsmaßnahme speichern geht nicht - NM-Himself - 14.10.2024

Hallo HV,

tatsächlich ist die Abstufung in Bezug auf den Datenschutz so, dass wenn schon keine Liste geführt werden soll (oder eine bestimmt Art von OM nicht in der Liste auftauchen soll), dann wird erst recht nicht gespeichert. Liste führen ist also quasi "harmloser" als Ordnungsmaßnahme tatsächlich speichern. Dazu muss man noch schreiben, dass der NM hier nicht zwischen "Liste auf Notenbogen" und "Liste in Verwaltung" unterscheidet.

Und so ist dann (zumindest aktuell) auch die Löschfrist zu verstehen: OM löschen muss ich ja nur, wenn auch eine Liste geführt wird, d. h. der Listeneintrag wird nicht angetastet.

Allerdings verstehe ich deinen Plan, die OM samt Listeneintrag aus dem System zu löschen. Ich muss mir mal überlegen, wie ich das am besten mit einbaue. Vielleicht reicht es, bei den Einstellungen ein "Auch Listeneinträge nach Löschfrist löschen" einzubauen. Aber da muss ich mir erst einmal alle Szenarien durchdenken. Nicht, dass dann plötzlich unbeabsichtigt OMs verschwinden.

Gruß
Stephan


RE: Ordnungsmaßnahme speichern geht nicht - Herr_Vorragend - 14.10.2024

Hallo Stephan,

eine solche Funktion wäre toll!

LG
HV