Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22) +--- Forum: Zeugnis SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=1) +--- Thema: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext (/showthread.php?tid=3268) Seiten:
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RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - User - 23.07.2010 Wir wollen den Satz trotzdem weglassen. Als private RS sind bei uns die Reglen nicht ganz so verbindlich. Könnte man bitte den Satz also trotzdem wählbar machen? Das wäre für uns eine große Hilfe. Danke! VG J RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - akahl - 23.07.2010 Bitte das KMS noch einmal genau studieren. Da steht drin: "... Eine gymnasiale Eignung liegt (unverändert) vor bei Schülerinnen und Schülern einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule,..." Meines Erachtens sind Privatschulen staatlich anerkannt!!! RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - NM-Himself - 23.07.2010 Vielleicht sollte man den Gesamtzusammenhang noch einmal verdeutlichen. Nach § 26 (3) kann ein Realschüler aus der 5. in die 5. Gym übertreten, wenn er die Eignung bescheinigt bekommt. Diese Eignung erhält er nach RSO, wenn er in D und M einen Schnitt von mindestens 2,5 hat. (Da die Gymnasien schon für das nächste Schuljahr eine Bemerkung im Zeugnis verlangen gilt diese Regelung auch schon für dieses Schuljahr, allerdings mit dem Schnitt 2,33 aus D, E, M). Aus der RSO § 34 ergibt sich also ein Rechtsanspruch für den Schüler, wenn er den Schnitt erreicht. Ob das pädagogisch sinnvoll ist oder nicht, spielt hier zunächst keine Rolle. Er muss beim entsprechenden Schnitt die Eignung bescheinigt bekommen und diese muss -damit ihn die Gymnasien überhaupt aufnehmen - diese dann auch im Zeugnis vermerkt bekommen. Ich habe wegen dieser Sache (und wegen vieler Rückfragen von Kunden) jetzt insgesamt dreimal mit dem KM telefoniert. Das Ergebnis ist immer dasselbe: hier gibt es keinen Ermessensspielraum, beim Erreichen der Schnitts (egal ob staatlich oder staatlich anerkannt) hat ein Schüler die Eignung und muss diese dann auch im Zeugnis bescheinigt bekommen. Gruß Stephan RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - bernhardvidoni - 26.07.2010 Hallo, wir haben in diesem Zusammenhang noch eine Schwierigkeit mit dem NM entdeckt. Wenn ein S die 2,33 nur mit einer pädagogischen Note (in unserem Fall eine 2 nach 2,58 ) erreicht hat, erhält er/sie die Bemerkung über die Eignung für das Gym nicht. Wir müssen dem S händisch eine "echte" 2 geben, damit der NM dann eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis. Gruß B.V. RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - akahl - 26.07.2010 Habt ihr auch die neueste Version? Laut Mitteilung im update-forum sollte es nämlich mit den pädagogischen Noten klappen! |