Forum Notenmanager
Vermerk Legasthenie etc. - Druckversion

+- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net)
+-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22)
+--- Forum: Sonstiges SV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=3)
+--- Thema: Vermerk Legasthenie etc. (/showthread.php?tid=61)

Seiten: 1 2


Vermerk Legasthenie etc. - useifert - 07.10.2004

wir sehen die in der schülerdatei vorhandenen vermerke (aktivierte kontrollfelder) über Legasthenie und LRS nicht im notenmanager bei den schülerdaten.
- user- oder admin- oder programm-fehler???
- wenn letzteres: wird das behoben werden?


- NM-Himself - 07.10.2004

die daten für legasthenie und lrs werden datenimport zwar in den notenmanager übertragen, momentan aber weder angezeigt noch sonst irgendwie berücksichtigt.

geplant ist (neben der anzeige auf dem notenbogen), dass für legastheniker automatisch eine andere notenberechnung angewendet wird. dafür benötige ich allerdings noch ein bisschen zeit.

gruß
nmhimself


- useifert - 07.12.2004

NM-Himself schrieb:geplant ist
Für wann?

Zitat:(neben der anzeige auf dem notenbogen), dass für legastheniker automatisch eine andere notenberechnung angewendet wird ...
Warum automatisch? Ist das zwingend?


- NM-Himself - 07.12.2004

mfolz schrieb:
NM-Himself schrieb:geplant ist
Für wann?

kann ich wirklich nicht sagen, tut mir leid.

Zitat:
Zitat:(neben der anzeige auf dem notenbogen), dass für legastheniker automatisch eine andere notenberechnung angewendet wird ...
Warum automatisch? Ist das zwingend?

ich hab mich noch nicht näher erkundigt, in sprachen glaube ich aber schon.

gruß
nmhimself


- okrisch - 20.12.2004

So weit ich es von meinen Kollegen kenne, werden die Rechtschreibfehler nicht mit in die Bewertung mit aufgenommen. Die endgültige Note fürs Zeugnis aber wird wie bei den anderen Schülern berechnet. Somit ist meines Erachtens keine Änderung nötig. ?

Grüße

Oliver


- NM-Himself - 20.12.2004

meine frau war einmal legasthenie-beauftragte einer mittelfränkischen realschule und hat verbindliche aussagen von MB und KM (vom 16.11.1999 (KWMBI S. 379) geändert durch KMBek vom 11.08.2000 (KWMBI I S.403)): in sprachlichen fächern wird (wie früher) eine gesamtnote der schriftlichen arbeiten gebildet, ebenso eine gesamtnote der mdl. leistungsnachweise, und die dann 1:1 gewichtet.

sollte sich da etwa in den letzten monaten etwas geändert haben??

gruß
nmhimself


Legastenie - kasseckert - 23.12.2004

Bei Legastenie bzw. LRS gibt es KEINE besondere Notenberechnung! Es gibt kein KMS, das dazu etwas sagt, weder dem ZFL Deutsch noch dem ISB Fachreferat Deutsch ist eine ähnliche Regelung bekannt.
Regelungen gibt es bei der NotenBILDUNG.


- NM-Himself - 23.12.2004

und was ist mit notenBILDUNG gemeint??

gruß
nmhimself


- akahl - 23.12.2004

notenBILDUNG bedeutet, dass der Nachteilsausgleich schon beim Zustandekommen jeder Einzelnote des Legasthenikers berücksichtigt wird.

D.h. bei der Berechnung der Zeugnisnoten kann somit nicht noch mal ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Somit werden also die Zeugnisnoten eines Legasthenikers genauso wie bei jedem anderen Schüler berechnet.

Ebenso gelten auch bei einem Legastheniker die gleichen Regeln fürs Vorrücken wie für jeden anderen Schüler, d.h. bei 2x Note 5 in D, E, F ist der Legastheniker ebenfalls durchgefallen, genauso wie jeder andere Schüler.

MfG
bkahl


- kasseckert - 23.12.2004

... ja, ganau ... :)
Faustregel: Die Rechtschreibung wird nicht gewertet. Er bekommt z. B. für einen Aufsatz die Note 2, obwohl die Rechtschreibung absolute 6 und darüber wäre.


- NM-Himself - 23.12.2004

ich hab mir die legasthenie-unterlagen, die in mittelfranken bei entsprechenden fortbildungen verteilt worden sind, jetzt noch einmal genauer angeschaut. das einzige, wo ich mich geirrt habe, ist die tatsache, dass die geänderte notenberechnung nur die fremdsprachen betrifft, also nicht deutsch (obwohl ... :wink: )

ansonsten heißt es dort im abschnitt IV punkt 3 "Leistungsbewertung" unter 3.2 "Fremdsprachen": "... Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie sind schriftlich und mündliche Leistungen im Verhältnis 1:1 zu gewichten. Die Festsetzung der mündlichen Note erfolgt auf der Basis von rein mündlichen Leistungsnachweisen (nicht Stegreifaufgaben), je nach Schulart in angemessener Anzahl. In der Zeugnisbemerkung ist darauf entsprechend einzugehen."

ergänzend dazu gibt es ein schreiben von herrn ministerialrat Schmid vom 29.01.2002 an ALLE ministerialbeauftragten, wo auf genau diesen sachverhalt noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird.

es geht hier also nicht nur um zusätzliche zeit zur bearbeitung von aufgaben oder nichtberücksichtigung von rechtschreibleistungen, sondern tatsächlich im eine andere BERECHNUNG.

nun bin ich nicht unbedingt scharf darauf, die sache in den notenmanager zu integrieren, aber wenn es keine neueren KMS oder MB-Rundschreiben gibt, die eine andere vorgehensweise fordern (und ich kenne kein solches schreiben, leider), dann werde ich diese alternative berechnung in den notenmanni mit aufnehmen.

gruß
nmhimself


- tog - 07.02.2006

Gibt es eigentlich diese Sonderberechnung (Gewichtung 1:1) für Legastheniker in der aktuellen Version.
Was muss ich tun, damit die Halbjahresnoten richtig berechnet werden?

mfg tog.


- NM-Himself - 07.02.2006

hallo tog,

tut mir leid, das habe ich noch nicht einbauen können. im moment bleibt dir da nichts anderes übrig, als die note von hand auszurechnen (gut wer noch nen taschenrechner hat) und dann den notenmanager per pädagogischer note zu überstimmen.

gruß
stephan