13.11.2018, 16:31
Hallo Tobias,
solche Fälle gibt es nicht. Die Regelungen zur Höchstausbildungsdauer (Art. 55) findest du in den jeweiligen Schulordnungen. In die Höchstausbildungsdauer fließen immer alle Schuljahre ein, die Ausnahmen sind in den Schulordnungen aufgeführt - gesundheitliche Gründe zählen nicht dazu.
Gruß
Stephan
solche Fälle gibt es nicht. Die Regelungen zur Höchstausbildungsdauer (Art. 55) findest du in den jeweiligen Schulordnungen. In die Höchstausbildungsdauer fließen immer alle Schuljahre ein, die Ausnahmen sind in den Schulordnungen aufgeführt - gesundheitliche Gründe zählen nicht dazu.
Gruß
Stephan