Forum Notenmanager

Normale Version: Fächerauswahl begrenzen + Mindestnotenanzahl ändern
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Grüß dich Stephan,

gibt es die Möglichkeit, nicht benötigte Fächer im NMAdmin unter "Fächer" dauerhaft zu löschen, um nicht jedes Jahr wieder sämtliche exotischen Wahlfächer wie "Grundlagen der bildenden Kunst" löschen zu müssen oder geht das nur mit der Funktion "eigener Fächerspiegel verwenden"?

Noch eine kurze Frage:
Ich habe jedes Jahr das Problem, die Mindestanzahl an Leistungserhebungen für einige Fächer wie etwa dreistündiger Physik in der 10.Klasse GY zu "tricksen", indem ich das Fach im Notenmanager als zweistündig angebe. Andernfalls erwartet das Programm eine Note mehr als in der GSO vorgeschrieben.
Gibt es hierfür eine seriösere Möglichkeit oder ist irgendwie eine Sammeländerung möglich, da das Problem ja z. B. auch in Chemie im NTG auftritt.

Ich wünsche dir noch ein paar sonnige Restferientage und bedanke mich für deine hervorragende Arbeit am Programm!

Beste Grüße aus Ebern
Tobias
Hallo Tobias,

zu Frage 1:
leider nein. Der Notenmanager (und letztendlich wahrscheinlich auch nicht du selbst) kann im Voraus nicht wirklich wissen, welche Fächer/Wahlfächer im Laufe des Schuljahres benötigt werden. Vielleicht kommt ein Kollege ja auf die Idee, freiwillig (ohne Anrechnungsstunde und Bezahlung) eine AG für "Grundlagen der bildenden Kunst" anzubieten?
Ein Workaround wäre denkbar: Für alle Fächer in der ASV lässt sich ein "schuleigenes Kürzel" festlegen. Man könnte vereinbaren, dass Fächerkürzel, die mit "xxx" anfangen nicht importiert werden sollen. Dann hättet ihr es selber in der Hand.
Auf der anderen Seite: du bist nicht der Einzige, aber trotzdem frage ich mich, was an den vielen Fächern so störend ist. Ich habe im letzten Schuljahr gefühlt vielleicht dreimal den Fächerdialog benötigt. Da ist es mir dann wurscht, wie viele Fächer da drin stehen.

zu Frage 2:
Meines Wissens (ich habe noch mal schnell nachgeschaut) gibt es am Gymnasium doch gar keine Mindestzahl mehr, die für die Kollegen verbindlich wären. Laut GSO § 21 Satz 4 heißt es doch: Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.
Die Notenvollständigkeitsprüfung macht daher am Gymnasium kaum richtig Sinn.

Gruß
Stephan