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Normale Version: NM - Datenschutzfreigabe?
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Hallo!

hat der NM nach dem BayDSG eine Freigabe bzw. ist dies demnächst beabsichtigt?
Der Datenschutzbeauftragte jeder Schule soll im nächsten SJ ja auch die eingesetzte Software überprüfen bzw. freigeben, wenn nicht ohnehin eine Freigabe bereits existiert.

Gruß
Wolfgang
Da der Notenmanager - sofern ihr die entsprechenden Optionen gesetzt habt - die Vorgaben der Datenschutzverordnung (Anlage 6 ist glaube ich für die Notenverwaltung) in Hinblick auf Speicherfristen, Dateneinsicht etc. hält ist eine zusätzliche Freigabe nicht notwendig.

Erst wenn du zusätzliche Funktionen freischalten willst müsstest du dich um eine Freigabe kümmern. Die wirst du aber vermutlich nicht bekommen, denn wenn die zusätzlichen Funktionen vom Datenschutz gutgeheißen würden ständen sie auch in der Anlage der Datenschutzverordnung.

Gruß
Stephan

Hallo Stephan,

ich habe nachgefragt, weil das neue ASV-Programm ja eine landesweite Freigabe bekommen hat und wir dein Programm an den Schulen ebenso als ein Standardprogramm einsetzen.

Speicherfristen im Hinblick auf die Ordnungsmaßnahmen, oder?

Vorschlag: Es wäre für den Datenschutzbeauftragten toll eine Ãœbersichtsliste zu haben, welche Einstellungen für den Datenschutz im NM nötig sind oder aber die datenschutzrechtlichen Einstellungen eventuell in anderer Farbgebungen für den NM-Admin bei seinen Einstellungen ersichtlich zu machen.

Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,

mit Speicherfristen ist gemeint, wie lange welche Daten im Programm (bzw. der Datenbank) gespeichert werden dürfen. Ordnungsmaßnahmen dürfen gar nicht gespeichert werden.

Die Einstellungen, die für einen korrekten Einsatz notwendig sind, kann ich mal ins Handbuch schreiben (wenn ich mal Zeit hab ;)

Letztendlich sind es nur zwei:

  1. Das Speichern von Ordnungsmaßnahmen muss deaktiviert werden.
  2. Die Rechte für die Noteneinsicht dürfen nicht von den Standardeinstellungen abweichen.
1. musst du aktiv einstellen (zumindest noch in diesem Schuljahre), 2. macht der Notenmanager automatisch richtig, das heißt du darfst in den Noteneinsichteinstellungen nicht herumpfuschen.

Gruß
Stephan