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Normale Version: Legasthenie - Zwischenbericht
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Habe auf Grund von Elternrückmeldungen erst gesehen, dass bei eingetragener Legasthenie auf dem Ausdruck der Zwischenberichte bei der Gewichtung der großen Leistungsnachweise eine "2" eingetragen ist... Die Berechnung erfolgte richtig! Gibt es hierfür schon eine Lösung, die ich bisher nicht gefunden habe?
Ja, siehe Hinweise zum Update vom 08.12.2008.

Gruß
Stephan
Hallo Stephan,

da wir die Legastheniker erst vor Kurzem in den NM eingespielt haben, wollte ich nachfragen, wie die Legastheniker bei Wirtschaftsschulen berechnet bzw. angezeigt werden? (Meiner Kenntnis nach müssten sie folgendermaßen berechnet werden: Schnitt schriftlich zu Schnitt mündlich immer 1:1) Ist für die Notenbildung im Z-Zeugnis nicht ganz unwichtig...

Danke schon jetzt für die Antwort.

Grüße

Martin
Ja, gut dass du das ansprichst. Momentan wird das bei euch genauso berechnet wie am Gymnasium: NUR IN FREMDSPRACHEN (!!) wird für Legastheniker unabhängig von anderen Einstellungen schriftlich zu mdl. 1:1 verrechnet. Soweit alles klar.

Zu klären wäre vielleicht noch, was alles zur schriftlichen Note gehört. Da das zugehörige KMS nicht schulartspezifisch war werden wohl die gleichen Regelungen auch für die WS gelten: schriftliche Noten sind alle Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Exen.

Auf gut mathematisch heißt das: es wird ein Schnitt aus allen SchA, KA, Exen gebildet, ein weiterer Schnit aus den echten mdl., dies dann 1:1 verrechnet.

Gruß
Stephan
Hallo Stephan,

kurze Rückfrage: Bedeutet "schriftlich" bei den Fremdsprachen bei den WS alle SchA, KA, Exen ODER nur SchA? (So ist es mir bislang bekannt)
Auch über dieses Thema werde ich morgen noch einmal mit "unseren" Fachleuten reden.

Grüße

Martin
In dem besagten KMS (das müsste ich aber erst einmal selber heraussuchen) wurde in der Tat alles schriftliche (SchA, KA, Exen) zusammengerechnet.

Gruß
Stephan
OK.
Ich kläre das einmal ab.

Grüße

Martin
Hallo Stephan,

hier ein Update zum Thema.
Ich habe mit unseren Verantwortlichen gesprochen und unsere Legasthenie-Gutachten durchgesehen. Auch die neuesten SchülerInnen-Gutachten bestätigen durchgehend Deine Berechnung für Fremdsprachen nach dem besagten KMS, wie Du es beschrieben hast. Das gilt auch nur für die Fremdsprachen.

Fazit: Es passt also! großes grinsen

Grüße

Martin