Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Notenvollständigkeitsprüfung einstellbar machen
#1
Hallo Stephan,


ich möchte mal den Post von ChristophT pushen - der ist vermutlich untergegangen #9 hier:
https://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=9115



(01.02.2023, 15:10)ChristophT schrieb: Hallo Stephan,

für das Gymnasium wäre es vermutlich sinnvoll (zumindest für uns), wenn Folgendes einstellbar wäre:

- Der Administrator
- kann die Einstellung für Notenvollständigkeit einstellen:
> Primärschlüssel: Jahrgangsstufe, Zweig, Fach, Zeugnistyp (ZZ/JZ)
> einzustellende Attribute: Anzahl kleine Nachweise, Anzahl echte mündliche Noten, Anzahl große Leistungsnachweise

- es wäre sinnvoll, wenn die Standardanforderungen (z.B. wie bisher) schon drin sind und dann nur eine Veränderung (keine komplette Neuanlage) vorzunehmen ist (alternativ: kopierbar, wie Fächerspiegel)

Wäre super, wenn das machbar wäre. :-)

DANKE!   hurra

LG
Christoph

und ergänze noch:
laut §21 (2) Satz 2 GSO gilt: "Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden..."
Da „Leistungsnachweise“ (Plural) gefordert sind, sollten mindestens je zwei mündliche und schriftliche Leistungsnachweise je Schuljahr gefordert werden (KMS vom 10.07.2013 Nr. VI.9 – 5 S 5421 – 6b.18 224 an einen MB). Das ist am Gymnasium damit die Mindestregelung für die 5. - 11. Klassen und auch die Grundbedingungn für die Oberstufe. Abweichungen gibt es dann nur im Halbjahr 13/2 und in einzelnen Spezialfällen. Das muss aber nicht im NM programmiert sein. 

Aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Noten über das Schuljahr ergibt sich dann wie oben schon von anderen geschrieben:
Mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr, davon einen echt mündlichen

Das wäre wirklich toll, wenn Du das umsetzen könntest!
steve
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Automatische Notenvollständigkeitsprüfung firebird 1 3.364 10.03.2012, 10:08
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Artikelfälle automatisch einstellbar? Wolfi 1 1.466 01.02.2007, 18:27
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Notenvollständigkeitsprüfung Kathrin Renz 0 2.563 19.07.2005, 12:11
Letzter Beitrag: Kathrin Renz

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.