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Bekanntmachungen
Vorrücken auf Probe
#1
Hallo Zusammen,

eine Klassleiterin hat Folgendes festgestellt: Ein Schüler ihrer Klasse ist auf Probe Art. 53(6) vorgerückt und hat die Probezeit bestanden. Dies (auf Probe vorgerückt) ist auf dem Notenbogen vermerkt, aber bei bestanden/nicht bestanden fehlt das Kreuzchen, dass der die Probezeit bestanden hat.

Bei einer zweiten Schülerin, die auf Probe vorgerückt ist und nicht bestanden hat, fehlt das Kreuz mit auf Probe vorgerückt ganz. Es erscheint nur der Vermerk bei Wiederholungen.

Braucht man diese Einträge nicht oder wie soll ich die Einträge ergänzen?

Herzlichen Dank schon im Voraus!

Helene Sondermaier
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#2
Hallo,

habt ihr bei euch die neueste Programmversion installiert? Bei Probezeit bestanden müsste der Haken automatisch erscheinen. Ist die Probezeit nicht bestanden (das bekommt der NM ja nicht mit) müsst ihr den Bogen ausdrucken und den Haken selber setzen.

Gruß
Stephan
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#3
Wir haben die neueste Version des Notenmanagers und ich habe wieder aktualisiert und es hat sich nichts geändert. Bei Vorrücken auf Probe kann ich werder bestanden noch nicht bestanden ankreuzen. Was kann ich noch tun?
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#4
Hallo,

ankreuzen kannst du da nichts, die Daten werden automatisch generiert. Ich schau mal, ob ich eine mögliche Ursache finde. Falls nicht müsstest du mir mal die Daten zumailen. Ich melde mich noch mal (oder es gibt ein Update).

Gruß
Stephan
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#5
Zum gleichen Thema hätte ich auch eine Frage - wahrscheinlich liegt das Problem aber in der ASV.

Wir hatten dieses Jahr zwei Schüler, die "auf Probe" vorgerückt sind, dann die Probezeit aber nicht bestanden haben. Zum Zwischenzeugnis wird dies aber im Notenmanager und auf dem Notenbogen nicht angezeigt, obwohl es in der ASV richtig eingestellt ist.

Ich hab alles auf dem neuestens Stand und nochmals einen "Datenaustausch" durchgeführt, aber trotzdem kein Hinweis, z. B. auf Art. 53 oder so. Nicht mal die "Wiederholung" wird angezeigt... wo kann das Problem liegen?

DANKE,
viele Grüße Pierre
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#6
Hallo Pierre,

grundsätzlich berechnet der NM die Artikel etc. auf Grund der Laufbahneinträge in der ASV. Wenn also in der ASV der Rücktritt (vermutlich im Dezember?) korrekt eingetragen ist müsste jetzt nach dem Rücktritt der Artikel angezeigt werden. Wenn die Wiederholung auch nicht zu sehen ist wurde vermutlich im Eintrag die "Zusatzinfo" nicht angegeben.

Gruß
Stephan
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#7
Hallo Stephan,

auch von mir noch eine Rückfrage zum Vorrücken auf Probe.
Der NM generiert die Einträge im Notenbogen ja anhand der Daten der ASV und setzt zum Ende des Halbjahres den Haken bei (nicht) bestanden.
Nun zeigt mir der NM jedoch aus meiner Sicht nicht richtig gesetzte Kreuze an.
z.B. Schüler hat VaP nicht bestanden und ist zurückgetreten. Im NM steht unter Wiederholungen völlig richtig: 7. Kl. (PZ Vorr. Pr. n. b.) - allerdings steht zusätzlich unter "Aufnahme in die Schule" ganz unten im Feld: Probezeit best.: ja

nächster Fall: Schülerin hat Probezeit bestanden; Eintrag Notenbogen: Rückte in diese Klasse vor - Haken bei auf Probe - Haken bei bestanden (völlig richtig), aber zusätzlich unter "Aufnahme in die Schule" ganz unten im Feld: Probezeit best.: ja obwohl darüber steht, dass sie aus Jg. 4 mit Übertrittszeugnis ans Gymnasium gewechselt hat

Aus welchem Eintrag der ASV generiert denn der NM das Probezeit bestanden unter "Aufnahme in die Schule"?

Die Einträge in der ASV sind vorgenommen wie hier beschrieben: http://www.asv.bayern.de/wiki/gy/jahresa...enaufprobe

Viele Grüße
steve
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#8
Hallo Steve,

ich werde noch wahnsinnig mit der ASV. In der Schnittstelle gibt es das Datenfeld "probezeit_bis", in dem laut Schnittstellenbeschreibung (für jeden herunterladbar unter http://www.asv.bayern.de/wiki/alle/schni...erne/start) das "Ende der Probezeit" einzutragen ist, und zwar "Einzutragen ist das Ende einer eventuellen Probezeit für den Besuch dieser Schule" (siehe Screenshot im Anhang).

Die Werte, die in diesem Feld stehen, stammen in der Tat aus dem Datenfeld ASV > Schüler > 16/17 > Probezeit bis.

Dieses Datenfeld korrespondiert meines Erachtens aber mit GSO § 6 (3) ff bzw. RSO § 7 (2), d. h. hier geht es um die Eignung für die eigene Schulart. Der Eintrag einer "Probezeit bei Vorrücken auf Probe" macht meines Erachtens auch überhaupt keinen Sinn, da diese ja immer bis zum 15.12. geht.

So, jetzt ist entweder das Datenfeld umfunktioniert worden (die ASV-Seite, auf die du verweist, wurde zuletzt am 15.12.2016 geändert) und keiner hält es für nötig, diese Info zu veröffentlichen oder die Anleitung auf der verlinkten Seite ist schlichtweg falsch.

Da muss ich mal wieder meine Kontakte bemühen.

Gruß
Stephan


Angehängte Dateien
.png   probezeit_bis.PNG (Größe: 17,55 KB / Downloads: 8)
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#9
Hallo Steve,

ich habe heute Rückmeldung bekommen:
Zitat:...
die Beschreibung im ASV-Wiki ist inzwischen so abgeändert worden, dass sie der Deutung der Schnittstelle entspricht, d.h. die Tabelle mit den Probezeiten ist im Kontext der Aufnahme in die Schule zu sehen. Im KM wird gerade darüber beraten, ob man die Überschrift der Tabelle noch genauer formulieren sollte.

D. h. der Haken in der ASV müsste bei euch dann raus (siehe http://www.asv.bayern.de/doku/gy/jahresa...enaufprobe). Schau mal, ob dann nach einem "Schülerdaten aktualisieren" alles passt und gib bitte noch einmal Bescheid, falls ich noch mal ran muss.

Gruß
Stephan
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#10
Hallo Stephan,

herzlichen Dank für die von Dir angestoßene Korrektur der ASV-Anleitung.
Nun stimmt bei uns auch so gut wie alles.
Lediglich bei einer Überspringerin steht somit gar nichts im Notenbogen, aber das habe ich unter "Weitere Bemerkungen" per Hand ergänzt.

Viele Grüße!
steve
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