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Bekanntmachungen
Wahlfächer und ASV
#1
Hallo,

wir sind gerade dabei, auf die ASV umzustellen.

Funktioniert schon der Import von Wahlfächern aus der ASV? Übernimmt der Notenmanager die amtlichen Kürzel oder die schuleigenen Kürzel? Aus wievielen Zeichen kann ein Kürzel bestehen, das der Notenmanager akzeptiert?


Danke und viele Grüße

Stem
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#2
Hallo,

Unterricht werden momentan noch gar nicht aus ASV übernommen. Geht es dir um die Unterrichte selbst oder "nur" um die Fachkürzel.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo,

mir geht's nur um die Abkürzungen, da ich die in der ASV neu anlegen bzw. bearbeiten möchte. Werden im Notenmanager die schuleigenen Kürzel der ASV-Fächerliste übernommen?

Schön wäre natürlich eine Synchronisierungsmöglichkeit vom Notenmanager zur ASV und zurück. ;)


Viele Grüße

Stem
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#4
Hallo,

das läuft unter der ASV etwas anders (in ein paar Wochen).

Grundsätzlich musst du dir die Frage stellen, ob du Noten in die ASV zurückspielen willst oder nicht.

Falls ja, dann musst du in der ASV die komplette Unterrichtszuordnung inklusive Wahlunterricht vornehmen. Dann werden alle Schüler mit Ihren Unterrichten aus der ASV exportiert und vom NM importiert und du musst im NM gar nichts machen.

Falls nein, z. B. weil du die Zeugnisse im Notenmanager druckst, dann kannst du die Wahlfächer einfach in NMAdmin anlegen und musst dich nicht um die ASV kümmern, denn eine Rückspielung von Noten wird dann eh nicht funktionieren.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo,

wir möchten die Zeugnisse weiterhin mit dem Notenmanager drucken.

Die Kurse müssen wir aber in der ASV trotzdem zusätzlich als "Besonderen Unterricht" anlegen und mit Schülern zuordnen. Da würde ich nun gerne in beiden Programmen dieselben Kürzel verwenden, um die Übersicht zu bewahren. Gibt es im Notenmanager eine Beschränkung, was die Anzahl der Buchstaben angeht?


Danke und viele Grüße

Stem
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#6
Da der Datenaustausch mit WinSD jetzt wegfällt gibt es keine wirkliche Beschränkung mehr. Das Kürzel darf maximal 15 Zeichen lang sein (aber dann ist es wohl kein "Kürzel" mehr), die Fachbezeichnung/Listenbezeichnung ist auf 50 Zeichen beschränkt, die Bezeichnungen für das Zeugnis jeweils auf 40 Zeilen pro Zeile.

Gruß
Stephan
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