Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Flexibilisierungsjahr Gymnasium
#1
Hallo Stephan,

ab dem Schuljahr 2013/2014 erhalten leistungsschwächere Schüler oder Schüler mit "besonderen Begabungsschwerpunkten" die Möglichkeit, ihre Schulzeit in der Mittelstufe individueller zu gestalten.

Kurz zusammengefasst:
Variante 1:
Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in modifizierter Form erneut zu belegen.
Mit Ausnahme von Kernfächern können die Fächer – und kann somit auch die Stundenzahl – um maximal sechs Wochenstunden reduziert werden (Besonderheiten in Jahrgangsstufe 10). Die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf bleibt unberührt.

Variante 2:

Am Ende des Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung vorausblickend, die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu absolvieren.
Mit Ausnahme von Kernfächern lässt sich die Fächer- und somit auch die Stundenzahl um maximal sechs Wochenstunden pro Teiljahrgangsstufe reduzieren. Die Vorrückungsentscheidung wird erst am Ende der zweiten Teiljahrgangsstufe getroffen, wenn alle Fächer belegt wurden und damit die Basis für einen erfolgreichen schulischen Fortgang gelegt ist.

Die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) schließen die Variante 2 des Flexibilisierungsjahres in Jahrgangsstufe 10 aus.

Quelle:
http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym


Nun meine Frage: Inwiefern lässt sich das mit dem Notenmanager bewältigen?

Beste Grüße,

Peter
Zitieren
#2
Hallo Peter,

ich sehe da keinerlei Probleme. Der Schüler wird ganz normal zusammen mit seiner Klasse in den Notenmanager importiert. Danach schmeißt der Admin ihn aus den Unterrichten, die er nicht belegt, wieder raus. Fertig.

Variante 1:
überhaupt kein Problem. Das ist ja quasi ein freiwilliges Wiederholen, wobei der Schüler in einigen Fächern nicht anwesend ist. Da "die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf" unberührt bleibt erhält der Schüler im zweiten Durchlauf vermutlich dann auch kein Zeugnis sondern nur eine Bescheinigung oder etwas ähnliches (wie bisher ja auch schon).

Variante 2:
wie oben, lediglich das Zeugnis macht ein wenig mehr Arbeit. Nach dem zweiten Durchlauf stehen alle Zeugnisnoten fest. Da die Noten aus dem Vorjahr nicht mehr im Notenmanager sind muss der Schüler halt kurz vor dem Zeugnisdruck in alle Unterricht aufgenommen werden, in denen er zuvor nicht war, und dann die Noten per pädagogischer Note eingetragen werden.

Aber ansonsten sehe ich da keine Probleme.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Katholische Religion am Gymnasium TalmarG 1 3.055 08.03.2017, 14:37
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Postgres & Gymnasium rka 4 6.276 10.10.2015, 12:02
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Datenübertragung für Zwischenzeugnis-Gymnasium bschafnitzl 1 1.543 21.01.2007, 13:05
Letzter Beitrag: NM-Himself

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.