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Bekanntmachungen
WICHTIG: Legathenieberechnung an der Realschule
#1
Hallo zusammen,

folgende Rundemail geht gerade an alle Notenmanager-Schulen:

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Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die "Legasthenieberechnung" in Fremdsprachen an der Realschule sorgt schon für einen gehörigen Wirbel bei mir, da die Regelungen anscheinend unterschiedlich ausgelegt werden.

Zu Beginn des Schuljahres galt im Notenmanager, dass alle Schulaufgaben mit 1 gewichtet wurden und dann quer durch alle Noten zusammengerechnet wurden. Dann wurden mir mehrere Schreiben von Schulpsychologen und Legasthenie-Tandems weitergereicht, in denen auch für die Realschule die Berechnung von schriftlichen und mdl. Schnitten mit einer Verrechnung 1:1 vorgeschrieben wurden. Wieder andere Schreiben (aus anderen Regierungsbezirken) fordern wiederum die durchgängige einfache Gewichtung aller Noten und normale Realschulberechnung.

Zwischen allen Stühlen sitzend habe ich die Sache jetzt an höherer Stelle (KM, Referat V.2) klären lassen:

Die Noten für Schulaufgaben und Exen (also schriftliche Arbeiten) werden einfach gewertet und quer durch (wie in der RSO geregelt) zu einer Gesamtnote zusammengerechnet (genau so, wie es im Notenmanager anfang des Schuljahres vorgesehen war).

In meinem Gespräch mit dem KM habe ich aber auch darauf hingewiesen, dass durch diese Regelung die im KMS geforderte 1:1 Gewichtung von schriftlichen zu mündlichen Noten NICHT erreicht werden kann. Bei drei bis vier Schulaufgaben und vier Stegreifaufgaben (sicherlich eine nicht unübliche Zahl in der Realschule) kommt man auf eine Gesamtgewichtung aller schriftlicher Noten von 7. Es müssten also 7 "echte" mdl. Noten gebildet werden, um dies auszugleichen.

Bleibt man bei zwei bis drei echten mdl. Noten ist folglich ein Legastheniker an der Realschule schlechter gestellt als an den anderen Schularten, zumal Vokabelabfragen gerne einmal mit der Gewichtung 0,5 verrechnet werden. In den Fremdsprachen müssen daher für Legastheniker deutlich mehr echte mdl. Noten gebildet werden. Im Referat V.2 wird man das Problem noch einmal besprechen, ich wurde gebeten, in einem Rundschreiben auf diese Problematik hinzuweisen.

Die Notenberechung im Notenmanager werde ich über das Wochenende wieder zurückändern und am Sonntag/Montag ein Update für die Schul- und die Heimversion ins Internet stellen. Bitte prüfen Sie in den 10. Klassen von Hand noch einmal nach, ob es durch die unterschiedlichen Berechnungen zu Abweichungen in der Jahresfortgangsnote kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartunek

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Mit anderen Worten: einmal hin, einmal her, rundherum ...

Kein Vorwurf meinerseits an diejenigen, die mich mit den wiedersprüchlichen Informationen versorgt haben. Hier gibt es ganz offensichtlich ein Informationsproblem in der Schullandschaft, so dass bis vor kurzem Legatheniker in den einzelnen Regierungsbezirken (an einzelnen Schulen?) unterschiedlich behandelt wurden.

Die Berechnung, die ich in den Notenmanager aufnehmen werde, ist also die offizielle, wenn auch nicht unbedingt die gerechteste. Mit einer Schnittbildung könnte man eine gerechte 1:1 Benotung erreichen, ohne jetzt von Legasthenikern 7 mündliche Noten abzuverlangen, was ja nun auch wieder eine Ungleichbehandlung bedeutet. Nun gut, sollen sich andere damit herumschlagen.

Frage zum Schluss: die Regelung würde es zulassen, dass
  • entweder die "echten" mündlichen Noten gemäß der eingetragenen Gewichtung verrechnet werden (also z. B. eine Vokabelabfrage mit 0,5)
  • oder auch diese Noten automatisch auf 1 gesetzt werden.

Was wird den Schülern gerechter?

Gruß
Stephan
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#2
Wie wirkt sich diese Programmänderung auf die anderen Schularten, konkret Gym, aus?

Gruß,

rolf.
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#3
NM-Himself schrieb:Mit anderen Worten: einmal hin, einmal her, rundherum ...

wall
Die Kollegen an meiner Schule schütteln auch alle nur noch den Kopf.

NM-Himself schrieb:Die Berechnung, die ich in den Notenmanager aufnehmen werde, ist also die offizielle, wenn auch nicht unbedingt die gerechteste. Mit einer Schnittbildung könnte man eine gerechte 1:1 Benotung erreichen, ohne jetzt von Legasthenikern 7 mündliche Noten abzuverlangen, was ja nun auch wieder eine Ungleichbehandlung bedeutet. Nun gut, sollen sich andere damit herumschlagen.

Ich bin ganz deiner Meinung und sehe auch keinen Grund dafür, dass Schulaufgaben die selbe Gewichtung bekommen, wie Stegreifaufgaben, obwohl diese sich im Umfang und damit auch in der Aussagekraft deutlich unterscheiden (wir erinnern uns, beides sich schließlich schriftliche Leistungen). Das läuft irgendwie darauf hinaus, dass man von Legastheniker einfach keinerlei Leistung erwarten kann. Fairerweise sollte die Zeugnisbemerkung dann aber auch lauten: [ironie]"Im Fach Englisch konnten auf Grund fachärztlich festgestellter Legasthenie Leistungen vom Schüler nicht erwartet werden."[/ironie]

NM-Himself schrieb:Frage zum Schluss: die Regelung würde es zulassen, dass
  • entweder die "echten" mündlichen Noten gemäß der eingetragenen Gewichtung verrechnet werden (also z. B. eine Vokabelabfrage mit 0,5)
  • oder auch diese Noten automatisch auf 1 gesetzt werden.

Was wird den Schülern gerechter?

Ich finde, dass mündliche Noten entsprechend der eingetragenen Gewichtung zählen sollten. Aus welchen Grund sollten geringerwertig eingestufte Leistungen bei Legasthenikern plötzlich mehr zählen?

Grüße
Sebastian
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#4
@sh: klar, prinzipiell kann man streiten. Aber die Vorgaben des KM sind nun einmal da und damit eigentlich verbindlich. Und wenn es der Wunsch ist, das schriftliche und (echte) mdl. Leistungen 1:1 gewichtet werden (möglicherweise ja ein Länderübergreifender Beschluss?), dann sollte man das eben auch so umsetzen. Da müssen persönliche Meinungen eben zurückstehen (obwohl ich die Sache ganz ähnlich sehe wie du).

Aber es geht nunmal darum, dass für einen Legastheniker die Gewichtung der mdl. Noten erhöht werden soll, eben auf das gleiche Gewicht wie schriftlichen. Da wäre ein durchaus denkbarer Weg, neben der "Abgewichtung" der Schulaufgaben gleichzeitig die mdl. Noten aufzuwerten. Werden die gebildeten Noten nur mit 0,5 gewichtet, dann rückt die vom KM geforderte Gleichgewichtung ja in noch weitere Ferne!

@roro:
Für Gym gilt: Schnitt aus Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben (gemäß den jeweiligen Gewichtungen, also in der Regel Schulaufgaben doppelt) und Schnitt aus den mdl. Noten (ebenfalls gemäß der Gewichtungen) werden 1:1 verrechnet.

Gruß
Stephan
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#5
Betr. Gym: Die Situation wird noch komplizierter dadurch, dass es ja inzwischen auch mündliche Schulaufgaben gibt. Unsere diesbezügliche Anfrage an das KM ist noch nicht beantwortet.
B. Jakob
FRG Ebern
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#6
Die müsste man dann wohl bei den mdl. Noten eintragen, doppelt gewichtet vielleicht?

Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wie mir mein MB schon angedeutet hat. Ich rechne mit noch mindestens zwei Drehungen in diesem Schuljahr. großes grinsen

Gruß
Stephan
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#7
... hast du noch von weiteren Drehungen gehört / gelesen?
Bei uns (RS) ist ja mittlerweile ein höchst offizielles Schreiben zur Berechnung angekommen, man beachte nur die Anzahl der mdl. Noten im Beispiel!!!

Anlass dieses Beitrages = Frage:

Ändert der Notenmanager jetzt bei Legasthenikern die Gewichtung der Schulaufgaben automatisch?

Bei ersten Nachrechnungen vor einiger Zeit schien es mir nicht so.
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#8
Bei uns (Gym) ist noch kein neues Schreiben angekommen! Kannst du den Inhalt des Schreibens an die RS kurz zusammenfassen? Wäre interessant für uns.

Bernd
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#9
Nachtrag des MB von SCHWABEN für REALschulen zum KMS "Legasthenie ..."
(also nur RS, nur Schwaben)

... aufgrund diverser Nachfragen ... usw ... usw ...


Thema Notenschutz
gilt nur für Fremdsprachen, nicht für Deutsch
(damit bei uns eigentlich nur für Englisch, denn ein Leg. wird sich wohl kaum ins Wahlfpflichtfach Französisch verirren)
(ketzerische Zusatzfrage: Was ist mit Legasthenikern mit Migrationshintergrund?)

[zunächst kommt im Schreiben die Erinnerung an für unsere Schulart Bekanntes]

"... laut RSO dürfen keine schriftlichen oder mündlichen Gesamtnoten mehr gebildet werden, die miteinander in einem bestimmten Verhältnis verrechnet werden ..."

[dann das entscheidende Zitat]

"Vielmehr bedeutet der Satz 'Für Fremdsprachen gilt bei Schülern mit gutachterlich festgesteller Legasthenie die Gewichtung schriftlicher und mündlicher Leistungen im Verhältnis 1:1 (Notenschutz)', dass alle Noten (schriftliche und mündliche) ohne weitere Gewichtung aufzuaddieren und die Summe ..."

Anhand von zwei Beispielen:

Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, mdl. Noten sind jeweils mit der Gewichtung 1 zu werten, also alles zusammenzählen und durch die Anzahl der Noten teilen.

Vermutlich werden Mathematiker mit dieser Auslegung nicht ganz einverstanden sein, Juristen würden im Streitfall durchaus aus dem "Gesetzes"text andere Rechenweisen ableiten wollen, wenn das für ihre Mandanten günstiger ist.

Wie dem auch sei, ich gehe davon aus, die Angelegenheit ist geregelt und auch mit anderen Stellen abgestimmt.
Ich denke, ein MB gibt _nach_einer_kontroversen_ Diskussion kein Schreiben raus, dass er anschließend aufgrund anderer Auslegung anderer Stellen revidieren müsste.

Ich hoffe, mein fleißiges Tippen hat geholfen.

SHeymann
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#10
Hallo Stefan,

ich bin wahrscheinlich mit schuld. Ich bin halt nun mal Mathematiker und in meinem letzten Gespräch mit dem KM zum Thema Legasthenie habe ich darauf hingewiesen, dass mit der RS-Berechnung keine gerechte Benotung aufkommt bzw. das ein Schüler an der RS bei gleichem Notenbild sogar schlechter gestellt wäre als am Gymnasium. Die Reaktion war klar: es müssen halt so viele mdl. Noten gebildet werden, dass es ein 1:1 gewicht gibt (bei 4 Schulaufgaben und 4 Stegreifaufgaben macht das dann 8 echte mdl. Noten). Dass es nicht realistisch sei, dass man so viele Noten bildet, bzw. dass der Legastheniker dadurch auch wieder benachteiligt würde (er stünde dann ja quasi unter Dauerbeobachtung) wurde nicht weiter kommentiert.

Gut, insgesamt: nein, ich hab nichts neues gehört und ich habe nichts geändert. Für Legastheniker rechnet der Notenmanager automatisch alle Schulaufgaben und Exen einfach.

Gruß
Stephan
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#11
Hi Stephan,

ich hatte auch den Eindruck, dass die NM-Berechnung der LEG-Noten sich geändert hat. Hab mich wohl getäuscht. :nixweiß

Alles Gute,

Martin.
Martin Römpp
RS Bessenbach

-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-
Das Lächeln, das du aussendest, kehrt zu dir zurück. (Aus Indien)
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#12
Hi Stephan,
gehe ich recht in der Annahme das Legasthenie und LRS eines Schülers aus der Schülerdatei automatisch übernommen werden, und dass die SA-Noten dieser Schüler automatisch mit 1 gewichtet werden?
Wenn nicht, wie kann men erreichen, dass die Schulaufgaben eines einzelnen Schülers mit 1 gewichtet werden (und nicht alle SAs einer ganzen Klasse)?
Viele Grüße,
Daniel
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#13
Hallo Daniel,

du gehst recht in allen Annahmen. Dass ein Schüler als Legastheniker aus der WinSD übernommen wurde (LRS interessiert bei der Notenberechnung ja nicht) erkennt man am roten Buch vor seinem Namen in der Noteneingabe. Für den Rest der Klasse gilt die Gewichtung, die jeweils unter der Spalte steht.

Gruß
Stephan
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#14
Hallo Stephan,
danke für die schnelle Antwort. Leider erscheint kein Buch vor den entsprechenden Namen und die Notenberechnung läuft genauso, wie bei den anderen Schülern, obwohl der Schüler im Notenbogen ein Kreuz bei Legasthenie hat. Woran könnte es liegen?
PS: Habe die neueste Version des NM.
Viele Grüße, Daniel
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#15
Hallo Daniel,

das kann eigentlich nicht sein. Wenn bei Legasthenie im Notenbogen ein Kreuz ist, dann muss auch das rote Buch angezeigt werden (in der Noteneingabetabelle wohl gemerkt). Beide Funktionen greifen auf das gleiche Datenfeld in der Datenbank zu, d. h. sie müssen auch übereinstimmende Daten anzeigen.

Und bedenke, dass die Notenberechnung nur bei Fremdsprachen abweicht!

Gruß
Stephan

PS: ist für den Schüler versehentlich LRS UND Legasthenie angekreuzt?
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