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Bekanntmachungen
Zweitschrift Zeugnis
#1
Sehr geehrter Herr Bartunek,

1) bei uns tritt des Öfteren der Fall auf, dass Schüler eine Zweitschrift des Zeugnisses benötigen. Derzeit gibt es im NM die Möglichkeit, die Option "Abdruck" oder "Bescheinigung" beim Zeugnisdruck zu wählen. Wäre es möglich, dass Sie in einem Update eine dritte Option "Zweitschrift" hinzufügen, da laut unserer Schulleitung eine Zweitschrift ein zweites Original und eine Abdruck lediglich eine beglaubigte Kopie ist. Das wäre sehr nett und für uns sehr hilfreich!

2) Beim Ausdruck von alten Zeugnissen aus dem letzten Schuljahr muss ich die Datendatei wechseln. Ich habe derzeit Angst, im laufenden Schuljahr für kurze Zeit eine alte Datendatei einzulesen,d.h. ich habe momentan den NM auf einem Rechner lokal installiert, der an einem anderen Netz hängt, um alte Datendateien einzulesen und alte Zeugnisse zu drucken. Dies ist allerdins sehr umständlich. Meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich kurzzeitig in unserem Verwaltungsnetz die aktuelle Datendatei wechsle (natürlich würde ich für diese Zeit den NM sperren)? Was muss ich hierbei beachten? Ich möchte eine Beschädigung der aktuellen Datendatei (z.B. beim Zurückwechseln auf diese) unbedingt vermeiden.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Andreas Lorenz
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#2
Hallo smile
Auf das mit dem Datendatei-Wechseln bin ich noch garnicht gekommen ;)
Wenn du die Datei wechselst kann doch an der aktuellen Datei garkeine Veränderung passieren, weil du dem NM sagst, dass er nach dem Wechsel ja garnicht mehr drauf zugreift... Ein Backup ist aber nie ein Fehler ;)

Ich mache das bisher einfach wie vor jedem update & Co: Zuerst ein Backup. Danach kann ich über die Funktion Restore die Sicherung aus dem Vorjahr einlesen.

Als Datenschutzbeauftrahter bin ich aber immer noch am Hadern, ob wir die elektronische Datensicherung überhaupt anlegen dürften...
Letztendlich bleibt ja auch immer noch die klassische Kopie der Zeugniskopie aus dem Schülerakt...

LG Wolfgang
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#3
Kurzer Hinweis,

eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondern wird dann ausgestellt, wenn das Original verloren gegangen ist bzw. zerstört wurde. Die Zweitschrift sollte den Vermerk erhalten, dass sie an die Stelle des verlorenen gegangenen Originals tritt ("Die Realschule in Bayern"...Zweitschriften von Zeugnissen ersetzen verloren gegangene Originale. Sie dürfen nur ausgestellt werden, wenn der Verlust des Originals schlüssig und glaubhaft dargelegt ist. Im Zweifelsfalle kann sich die Schule zur Aufklärung des Sachverhalts sämtlicher verfügbarer Beweismittel (Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG) bedienen, also beispielsweise den Antragsteller anhören, Zeugen vernehmen oder deren schriftliche Äußerungen einholen. Eine Versicherung an Eides Statt darf allerdings nicht gefordert werden (Art. 27 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG).

Für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zweitschrift erfüllt sind, gilt Folgendes: Die Zweitschrift ist wie das Original, jedoch mit aktuellem Datum, zu unterzeichnen und zu siegeln. Wir empfehlen ferner, auf der Zweitschrift zu vermerken, dass sie an die Stelle des verloren gegangenen Originals tritt, um auf diese Weise ihren Zweck zweifelsfrei zu dokumentieren (KMS vom 02. 11. 1987 Nr. II/12 – O 5120 Mü 16 – 9/98 987).)

mfg


wibasp
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#4
Man lernt nie aus ;)
Ich bin immer wieder fasziniert, über welche Dinge/Begrifflichkeiten sich Verwaltungen den Kopf zerbrechen können. Aber irgendwie muss man die Leute dort ja auch beschäftigen.

Ehrlichen Respekt an wibasp: Dein NM-Forums-Status ist mehr als korrekt: du kennst dich wirklich aus!
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#5
So, jetzt finde ich endlich auch Zeit dafür.

1) Wo (und wie) müsste den der Vermerk über die Zweitschrift hin. Gibt es da ein Zeugnismuster?

2) Das Wechseln der Datenbank ohne Neustart des Programms ist immer dann kein Problem, wenn es sich um eine Datenbank der gleichen Schulart handelt (sprich: Noten aus dem Vorjahr). An einer Schule mit zwei Schularten muss man aber vorsichtig sein. Bestimmte Einstellungen werden direkt beim Programmstart eingelesen und dann dauerhaft beibehalten. Wenn man von einer RS-Datenbank zu einer Gymnasium-Datenbank wechselt kann das dann Probleme geben.

Datenschutz: die neue ASV wird wohl auch Noten mehrerer Jahre gespeichert halten. Noten aus dem Vorjahr sind sicher kein Problem (sind ja notwendig, da z. B. bei Nachprüfungen etc. Zeugnisse neu gedruckt werden müssen), ältere Datenbanken würde ich mal lieber löschen (höchstens noch eine Sicherungskopie mit irgendeiner Software verschlüsseln, auf CD und ab in den Tresor damit).

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#6
Entschuldigung für die späte Antwort ;)

Der Vermerk "Zweitschrift" sollte an der Stelle im Zeugnis erscheinen, wo bei der entsprechenden Auswahl bisher "Abdruck" oder "Bescheinigung" erscheint, d.h. es wäre einfach eine dritte Auswahlmöglichkeit im Zeugnisfenster. Vielleicht lässt sich das in einem neuen Update einrichten?

Herzlichen Dank!

Andreas Lorenz
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#7
Hallo Stephan,

so wie's ausschaut, brauchen wir "Zeugniskopien" bzw. Daten aus dem Schuljahr 2012/13. Wie können bzw. sollen wir vorgehen? Klappt's noch über Restore? Unsere Schulversion wird erst morgen auf den neuesten Stand gebracht.

Vielen Dank und liebe Grüße
Petra
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#8
Hallo Petra,

das sollte schon klappen. Evtl. musst du zweimal die Datenbank prüfen lassen, vielleicht im NMAdmin einmal die Datenbankstruktur, aber generell sollte das schon gehen.

Gruß
Stephan
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