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Bekanntmachungen
Nachteilsausgleich/Notenschutz
#16
Nochmal zu meinem Post von Oben

Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt jeder mit einem Atest den Haken bei Legasthenie in NM-Admin = gelbes Buch
Wer dann noch Notenschutz(1:1) hat bekommt weiter einen Haken bei der Fremdsprache = rotes Buch

NM-Himself: So ist es.

Dann heißt das: JEDER der ein gelbes Buch hat, hat in der Zeugnismaske die Warnung Legastheniker in Rot stehen.
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#17
NM-Himself: so ist es großes grinsen 

Eine genaue Differenzierung, sprich der Inhalt des Attests und der gewährte Nachteilsausgleich, darf ja nicht in digitaler Form erfasst werden. D. h. außer "Es liegt eine Störung vor" hat der NM keine Infos vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Schüler den Eintrag "Auf die Bewertung des Vorlesens wurde verzichtet" oder "Auf die Bewertung des Rechtschreibens wurde verzichtet" oder "In den Fremdsprachen wurden die mdl. Leistungen stärker gewichtet" erhält, ist dann doch relativ hoch. 

Der Klassenleiter muss also eine Warnung bekommen, dass da höchstwahrscheinlich eine Zeugnisbemerkung zur Störung aufgenommen werden muss. Ich könnte das "Legathenie" in ein "Störung" umändern, weil es vielleicht treffender ist. Aber dann denken vielleicht Kollegen, es liegt eine Programmstörung vor und rennen zum Admin ;) 

Gruß
Stephan
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#18
Aber ist in der Zeugnismaske das Wort Legastheniker das richtige?
Wäre ein anderes Wort nicht günstiger? Legastheniker ist immer mit 1:1 behaftet finde ich. Ich weiß ja nicht wie es dem Rest so geht.
Dann war ich ja nicht verkehrt nur dieses Wort Legastheniker in der Zeugnismaske hat mich verwirrt.
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#19
Wie oben gesagt: das Wort kann ich ändern.

Aber: seit diesem Jahr ist Legastheniker eben NICHT mehr mit 1:1 verknüpft. Das ist doch die großer Änderung in diesem Schuljahr!

Gruß
Stephan
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