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Bekanntmachungen
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen
#2
Hallo Florian,

im KMBek vom 3. Mai 2013 heißt es im "Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien" unter 5.2:

(Beim Jahreszeugnis ist unter Bemerkungen aufzuführen: ...) Im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe: "Dieses Zeugnis schließt die Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgendem Niveau ein:"...

Genau so habe ich es übernommen. Wenn eure Schulleitung eine abweichende Schreibweise wünscht müsst ihr dann in der Tat in den sauren Apfel beißen und die Bemerkungen manuell abändern.

Gruß
Stephan
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen - von NM-Himself - 26.01.2016, 07:57

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