12.09.2007, 21:17
Hallo,
in der neuen GSO wird bekanntlich nicht mehr zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen, sondern zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden. Die Wortschöpfung "echte mündliche Note", die mir immernoch unsinnig scheint, obwohl wir uns daran gewöhnt haben, wird dadurch überflüssig.
Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, die Bezeichnungen im NM entsprechend anzupassen? Ich denke dabei v.a. an die Spalten "'Schnitt'M" und "'Schnitt'S" bei der Noteneingabe und an die Spalten "Kurzarbeiten". Gerade die Spalten für die Kurzarbeiten halte ich für irreführend, da sie "'Schnitt'S" dazugezählt werden. Eine Kurzarbeit muss derzeit im NM - wenn ich's richtig verstanden habe - gemäß neuer GSO als "Stegreifaufgabe" mit entsprechender Gewichtung eingetragen werden, damit die JFN richtig berechnet wird (GLN:KLN wie 2:1 bzw. 1:1).
Gruß,
Ansgar
in der neuen GSO wird bekanntlich nicht mehr zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen, sondern zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden. Die Wortschöpfung "echte mündliche Note", die mir immernoch unsinnig scheint, obwohl wir uns daran gewöhnt haben, wird dadurch überflüssig.
Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist, die Bezeichnungen im NM entsprechend anzupassen? Ich denke dabei v.a. an die Spalten "'Schnitt'M" und "'Schnitt'S" bei der Noteneingabe und an die Spalten "Kurzarbeiten". Gerade die Spalten für die Kurzarbeiten halte ich für irreführend, da sie "'Schnitt'S" dazugezählt werden. Eine Kurzarbeit muss derzeit im NM - wenn ich's richtig verstanden habe - gemäß neuer GSO als "Stegreifaufgabe" mit entsprechender Gewichtung eingetragen werden, damit die JFN richtig berechnet wird (GLN:KLN wie 2:1 bzw. 1:1).
Gruß,
Ansgar