Hallo Stephan,
ich habe hier noch eine GSO von 2018 in der die G8 GSO noch extra ausgeführt ist. In dieser stand in § 7 (2) Satz 7 "Eine Wiederholung von Einführungsklassen ist nicht zulässig".
Für die aktuelle Einführungsklasse im Schuljahr 2022/23 gilt dieser Satz noch (!), da sie im G8 mitlaufen. Vor dem Jahreszeugnis des laufenden Schuljahres sollte also bitte keine Änderung erfolgen.
Da ich dazu nichts finde, bin ich mir gerade unsicher ob das Verbot des Wiederholens für die nächste Generation der Einführungsklassen noch gültig ist, es steht weder in $7 noch in BayEUG Art. 53 (3) irgendwas dazu (auch im Zeugnismuster https://www.isb.bayern.de/download/24796...k_1005.pdf nicht).
Man könnte argumentieren, dass das Verbot des Wiederholens im Fall der Schüler einer Einführungsklasse durch BayEUG Art. 53 (3) 1. (Wiederholen der gleichen Jgst) abgedeckt ist, allerdings bezieht sich das eigentlich auf "die gleiche Schulart".
Ich frag mal bei meinem Chef nach und rühre mich falls ich eine Antwort für dich habe. Es darf sich aber auch gern jede(r ) andere berufen fühlen Licht in mein Dunkel zu bringen.
Viele Grüße
Jörg
ich habe hier noch eine GSO von 2018 in der die G8 GSO noch extra ausgeführt ist. In dieser stand in § 7 (2) Satz 7 "Eine Wiederholung von Einführungsklassen ist nicht zulässig".
Für die aktuelle Einführungsklasse im Schuljahr 2022/23 gilt dieser Satz noch (!), da sie im G8 mitlaufen. Vor dem Jahreszeugnis des laufenden Schuljahres sollte also bitte keine Änderung erfolgen.
Da ich dazu nichts finde, bin ich mir gerade unsicher ob das Verbot des Wiederholens für die nächste Generation der Einführungsklassen noch gültig ist, es steht weder in $7 noch in BayEUG Art. 53 (3) irgendwas dazu (auch im Zeugnismuster https://www.isb.bayern.de/download/24796...k_1005.pdf nicht).
Man könnte argumentieren, dass das Verbot des Wiederholens im Fall der Schüler einer Einführungsklasse durch BayEUG Art. 53 (3) 1. (Wiederholen der gleichen Jgst) abgedeckt ist, allerdings bezieht sich das eigentlich auf "die gleiche Schulart".
Ich frag mal bei meinem Chef nach und rühre mich falls ich eine Antwort für dich habe. Es darf sich aber auch gern jede(r ) andere berufen fühlen Licht in mein Dunkel zu bringen.
Viele Grüße
Jörg