24.11.2013, 21:06
Hallo Klaus,
wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: was du behalten willst/musst kannst du ausdrucken, ansonsten geht der aktuelle Stand natürlich verloren. Die Regelung ist da ganz einfach: du darfst nur Noten von Schülern elektronisch verwalten, die du aktuell selber unterrichtest und daher gebildet hast. Alles andere darfst bzw. musst du sogar analog ablegen.
Wenn du eine Datensicherung zum Stand vor dem Stundenplanwechsel für den Rest des Schuljahres behälst wird sich sicherlich kaum einer aufregen. Dann könntest du im Notfall im Laufe des Schuljahres noch einmal zu dieser Datensicherung zurückkehren und benötigtes einsehen/ausdrucken. Am Schuljahresende müssen die Datensicherungen dann aber auch weg.
@Frist
Natürlich muss jeder HV-Nutzer genauso Datensicherungen erstellen wie der Admin in der Schule auch. In der Heimversion macht das der NM übrigens automatisch. Das Risiko eines Datenverlustes hat man immer bei elektronischer Datenverwaltung. Ob man da einen Kollegen aber handschriftlichen Aufzeichnung zwingen soll (überhaupt kann)?
Gruß
Stephan
wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: was du behalten willst/musst kannst du ausdrucken, ansonsten geht der aktuelle Stand natürlich verloren. Die Regelung ist da ganz einfach: du darfst nur Noten von Schülern elektronisch verwalten, die du aktuell selber unterrichtest und daher gebildet hast. Alles andere darfst bzw. musst du sogar analog ablegen.
Wenn du eine Datensicherung zum Stand vor dem Stundenplanwechsel für den Rest des Schuljahres behälst wird sich sicherlich kaum einer aufregen. Dann könntest du im Notfall im Laufe des Schuljahres noch einmal zu dieser Datensicherung zurückkehren und benötigtes einsehen/ausdrucken. Am Schuljahresende müssen die Datensicherungen dann aber auch weg.
@Frist
Natürlich muss jeder HV-Nutzer genauso Datensicherungen erstellen wie der Admin in der Schule auch. In der Heimversion macht das der NM übrigens automatisch. Das Risiko eines Datenverlustes hat man immer bei elektronischer Datenverwaltung. Ob man da einen Kollegen aber handschriftlichen Aufzeichnung zwingen soll (überhaupt kann)?
Gruß
Stephan
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