07.07.2020, 09:09
Hallo Stephan,
mich erreichte gerade eine Mail von unserem Chef mit folgenden Einwendungen:
>>Auf der ersten Seite muss es bei c) heißen:
„Bei Nichtbestehen wird a) [ ] b) [ ] oder e) [ ] wirksam.“
d) darf zu diesem Zeugnistermin überhaupt nicht beschlossen werden. Diese Option würde auch vor der möglichen Nachprüfung abschrecken. <<
LG
Martina
mich erreichte gerade eine Mail von unserem Chef mit folgenden Einwendungen:
>>Auf der ersten Seite muss es bei c) heißen:
„Bei Nichtbestehen wird a) [ ] b) [ ] oder e) [ ] wirksam.“
d) darf zu diesem Zeugnistermin überhaupt nicht beschlossen werden. Diese Option würde auch vor der möglichen Nachprüfung abschrecken. <<
LG
Martina