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Bescheinigung anstelle Jahreszeugnis für freiwillige Wiederholer - Druckversion

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Bescheinigung anstelle Jahreszeugnis für freiwillige Wiederholer - Abs - 12.07.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut § 28 RSO erhalten freiwillige Wiederholer, die das Klassenziel nicht erreicht haben, kein Jahreszeugnis sondern eine Bestättigung, dass sie vorrücken dürfen, mit einer Übersicht der Jahresleistungen.
Ist eine solche Bestättigung mit Jahresnoten im NM vorgesehen
oder muss ich hier Handarbeit walten lassen?

Gruss
Clemens


RE: Bescheinigung anstelle Jahreszeugnis für freiwillige Wiederholer - Georgy - 12.07.2017

Hallo Clemens,

in der Zeugnismaske rechts oben "Bescheinigung" anhaken ;-)

Viele Grüße
G. Erhardt