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Noteneinsicht für Betreuungslehrer - Druckversion

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Noteneinsicht für Betreuungslehrer - JGA - 09.02.2016

Hallo Stephan,

als (große) Seminarschule, haben wir jedes Jahr (leider) gut über 40 Referendare, von denen ein großer Teil betreut, sprich nicht eigenverantwortlich unterrichtet.

Von Seiten der Betreuungs- und vor allem der Seminarlehrer kommt daher immer mal wieder der Wunsch in die von den Referendaren vergebenen Noten jederzeit Einsicht nehmen zu können. Dabei ist ganz explizit nur die Einsichtnahme (ohne Schreibrechte) gewünscht, denn das mehrere Lehrkräfte nicht für ein Fach eintragen können, ohne das es mit der HV Chaos gibt ist uns schon bewusst. Datenschutztechnisch sollte das ja ausnahmsweise mal kein Problem sein, denn der Unterricht ist ja ganz explizit nicht eigentverantwortlich!

Momentan verweise ich stets auf die Möglichkeit die Referendare in regelmäßigen Abständen ein Notenbuch ausdrucken und abgeben zu lassen, mache mich mit diesem Vorschlag aber seltsamerweise nur mäßig beliebt bei den Seminarlehrerkollegen ;). Deshalb hier die Frage an dich:
Wäre es möglich in einer zukünftigen Version eine Einsichtnahmefunktion für Betreuungslehrkräfte einzurichten?

Viele Grüße
Jörg


RE: Noteneinsicht für Betreuungslehrer - NM-Himself - 09.02.2016

Hallo Jörg,


ich verstehe da durchaus den Wunsch der Kollegen, aber da würde ich mir zunächst einmal keine großen Hoffnungen machen:
  • Seminarlehrer: tragen zunächst einmal die Verantwortung für ihre Referendare und haben natürlich ein berechtigtes Interesse und auch die Notwendigkeit, das Handeln Ihrer Referendare zu überwachen. Daraus leitet sich aber erst einmal nicht das generelle Recht ab, dass der Seminarlehrer auch in die Noten der Schüler schauen kann.
  • Fachlehrer: was du mit "Betreuungslehrer" meinst ist mir nicht ganz klar, ich beziehe mich hier einmal auf die Fachlehrer, die ihre Klasse zeitweise an einen Referendar abtreten. Wenn der Referendar nicht eigenverantwortlich unterrichtet bleibt der Fachlehrer dann auch derjenige, der für die Notengebung verantwortlich ist. Ich würde hier also auf keinen Fall den Referendaren den Unterricht im Notenmanager zuordnen, bestenfalls als Teamteacher. Referendare bekämen von mir eine Notenliste, können dort die gebildeten Noten (mdl., Stegreifaufgaben) eintragen und der Fachlehrer gibt diese Noten dann ein.
Erst vor kurzem hatte ich wieder ein Gespräch, in dem es um Dateneinsicht und Datenschutz ging. Das Grundthema ist dann immer das gleiche: "Bequemlichkeit" und "einfachere Verwaltun" dürfen aus Sicht des Datenschutzes nicht die Kriterien für Dateneinsicht etc. sein. Es muss immer einen konkreten pädagogischen Grund geben, warum ein Kollege XY die Daten eines Schüler YZ einsehen möchte.

Grundsätzlich bin ich in dieser Sache vermutlich der falsche Anlaufpunkt: sprecht mit dem Schulleiter, sprecht mit dem MB, bringt das Thema beim Datenschützer vor. Sobald die Sache rechtlich geregelt ist programmiere ich das auch in den Notenmanager ein, das ist überhaupt kein Thema. Aber ich möchte nicht - wie in der Vergangenheit schon geschehen - Funktionen mühsam programmieren, die ich dann aus Datenschutzgründen wieder deaktivieren muss.

Gruß
Stephan


RE: Noteneinsicht für Betreuungslehrer - JGA - 09.02.2016

Hallo Stephan,

ja genau das meinte ich mit Betreuungslehrer, ich kenne dafür auch keinen anderen Begriff smile. Ich geb's so weiter, danke für die Antwort.

Viele Grüße
Jörg