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ordnungsmaßnahme, bayeug86 - Druckversion

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+--- Thema: ordnungsmaßnahme, bayeug86 (/showthread.php?tid=4183)



ordnungsmaßnahme, bayeug86 - josch - 16.02.2012

hallo stephan,

ich bin mir sicher, dich mit dem inhalt dieser email erneut massiv zu nerven, aber evtl. findet man eine leichte lösung. nach art.86(9) muss nach meinung unserer schulleitung nicht nur der passus "der schüler wurde gehört" sondern auch der passus "die schülerin oder der schüler und die erziehungsberechtigten können eine lehrkraft ihres vertrauen hinzuziehen" in dem verweis erscheinen. ist dies in form einer vorformatierung bezüglich des formulars möglich z.b. "die Schülerin.. wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Lehrkraft ihres Vertrauens hinzuziehen" oder sollen wir mit eigens erstellten textbausteinen arbeiten? das fehlen dieses passus hatte an unserer schule schwerwiegende konsequenzen bezüglich der gültigkeit.

wie immer herzlichen dank, josch


RE: ordnungsmaßnahme, bayeug86 - NM-Himself - 16.02.2012

Hallo Josch,

so wie ich den entsprechenden Artikel interpretiere gilt das nur ab 3., also nicht für die Verweise oder verschärfte Verweise.

Ihr solltet im NM eher einen Textbaustein erstellen oder auf das Berichtemodul ausweichen. Wenn ich jetzt für "höheren Maßnahmen" einen Satz reinsetze kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit dann Schule, die die Formulierung anders wollen (oder gar nicht oder ...).

Gruß
Stephan


RE: ordnungsmaßnahme, bayeug86 - josch - 07.03.2012

hallo stephan,

never ending....! nach rücksprache mit der schulleitung muss der genannte passus "lehrer des vertrauens..." auch schon bei verweisen bzw. ver.verweisen enthalten sein. diese meinung teilt auch ein herr dr. ossig im rechtsreferat des km. wie also verfahren?

mfg josch