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Schulversion Update 3.6.52 vom 08.02.2012 - Druckversion

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Schulversion Update 3.6.52 vom 08.02.2012 - NM-Himself - 08.02.2012

Liebe Kollegen,

es ist viel los zu diesem Zwischenzeugnistermin. Neben dem schon traditionellen Zeugnisthema "Legasthenieberechnung" kommt diesmal noch der Datenschutz dazu. Dadurch wurden umfangreiche und vor allem einschneidende Änderungen notwendig. Die wichtigsten wurden im letzten Newsletter ja schon angekündigt.

ACHTUNG, WICHTIG: Damit jede Schule den Zeitpunkt der Installation selber wählen kann und nicht aus Versehen im Zeugnistrubel die neue Version überraschend auf der Festplatte landet ist dieses einschneidende Update nur manuell installierbar. Weder über das WebUpdate noch über das automatische Internetupdate wird die neue Version installiert! Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die neue Version zeitnah installiert werden muss.

Hier nun die Änderungen im Einzelnen in aufsteigender Brisanz
  • Elternbrief "freiwilliger Rücktritt": die Formulierung wurd an die geänderte "Gesetzeslage" angepasst (Rücktritt bis Halbjahr und nicht mehr bis Ende Kalenderjahr).
  • Legasthenie an der RS: bewegt man in der Noteneingabe den Mauszeiger auf den Notenschnitt, dann wird bei einem Legastheniker in der Fremdsprache der Notenschnitt nach "Normalberechnung" angezeigt. So kann der Fachlehrer schnell sehen, wie dieser von der Legasthenieberechnung abweicht.
  • Ordnungsmaßnahmen: auch das Führen einer Liste von Ordnungsmaßnahmen ist aus Sicht des Datenschutzes in elektronischer Form nicht gestattet. Der Notenmanager speichert nun überhaupt keine Ordnungsmaßnahmen mehr (nach dem Schließen des Dialogs gehen alle Daten verloren) und führt auch keine Liste mehr für den Notenbogen. Dies muss nun wieder in Papierform geschehen.
    Im Dialog für die Verwaltung der Ordnungsmaßnahmen finden sich jetzt zwei Schaltflächen. Ãœber die erste kann die Liste der bereits erfassten Ordnungsmaßnahmen gedruckt werden, über die zweite kann die Liste dann endgültig gelöscht werden.
  • Noteneinsicht Schulleitung: Im Verfahrensverzeichnis der "Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 BayDSG" ist in der Anlage 6 "Notenverwaltung" die Noteneinsicht geregelt. Personenkreise, die dort keine Erwähnung finden, dürfen keine Sonderrechte für die Noteneinsicht erhalten. Zu diesen Personenkreisen gehören Schulleiter, Beratungslehrer und Schulpsychologen. Diese sind also wie normale Fachlehrer zu behandeln und haben nur in die selbstgebildeten Noten Einsicht. Um den Ablauf des aktuellen Zeugnistermins nicht zu gefährden bleibt der Status Quo noch erhalten, solange der Haken "Noteneinsicht für Fachlehrer" in den Einstellungen gesetzt ist. Dieser MUSS nach Abschluss der Zeugnisarbeiten UNBEDINGT herausgenommen werden.

Gruß
Stephan