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Volljährige Schüler - Druckversion

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Volljährige Schüler - ASiegmund - 21.02.2011

Hallo Stephan,

das Problem betrifft v.a. Ordnungsmaßnahmen, ist aber jetzt ums Zeugnis herum bei den Gefährdungsbriefen zum ZZ in der 9./10. Klasse aufgetaucht.
Volljährige Schüler bekommen Benachrichtigungen von der Schule mit wenigen Ausnahmen selbst zugeschickt, nicht an die Eltern. Es ist aber nicht ganz einfach, zu erkennen, ob der Schüler schon 18 ist oder nicht.
Eine Hilfestellung wäre schön.

5-Sterne-Version: Der NM berechnet das Alter der Schülers und setzt bei >=18 Jahre den Namen des Schülers ein. Aber das wird wohl schwierig zu realisieren sein. anonymanonymanonym

Vielleicht einfacher wäre die Lösung, dass bei den volljährigen Schülern im Ordnungsmaßnahmen-Modul und den Elternbriefen zum Zeugnis eine dicke rote Schrift zu sehen wäre "Achtung Schüler volljährig". Dann müsste halt bei den Ordnungsmaßnahmen der Kollege das Adressfeld manuell ändern und bei den Elternbriefen bei Bedarf eine Änderung über die WinSV durchführen. Der zweite Fall ist ja eher selten, aber unangenehm ist es in beiden Fällen doch.

Gruß

Andreas


RE: Volljährige Schüler - hjg - 04.12.2011

Hallo ASiegmund,

stehe momentan vor dem selben Problem. Wäre eigentlich schon mit der Möglichkeit zufrieden, die Adresse und Anrede der Eltern durch den Schüler ersetzen zu können, evtl. über eine Button volljähriger Schüler oder so was. Wie gehen eigentlich die Gymnasien damit um, die wohl deutlich mehr volljährige Schüler haben ?

Grüße von

hjg


RE: Volljährige Schüler - sh - 04.12.2011

Hallo,

ich dachte immer, dass bei volljährigen Schülern in Bayern auch immer die Erziehungsberechtigen mit informiert werden (seit Erfurt).

Sebastian


RE: Volljährige Schüler - bofo - 18.03.2015

Hallo,
auch wir stoßen immer wieder auf das Problem der Adressierung bei volljährigen Schülern, meine Kollegen schaffen es einfach nicht zu schauen ob ein Schüler schon 18 ist oder nicht um dann den Namen zu tauschen.
In der ASV gibt es ja ein Feld volljährig ja/nein, dass vom Programm automatisch gesetzt wird. Kann man hieraus ohne viel Aufwand vielleicht beim Datenimport im NM dann den Schülernamen einsetzen?
Wenn das klappen würde wäre es toll, ansonsten müssen die Kollegen halt doppelt tippen!

LG Bernd


RE: Volljährige Schüler - steve - 21.03.2015

Hallo,
das ist für alle Schularten in Bayern einheitlich und rechtlich eindeutig geregelt:
Art 88a BayEUG
"Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen über Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 10 unterrichtet werden."
Da die Ordnungsmaßnahmen gegenüber dem Schüler ausgesprochen werden, ist dieser bereits informiert, der Brief geht also (zwingend!) an die Eltern!

Zu beachten ist darüber hinaus Art 75 BayEUG:
"Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten. Art. 88a gilt entsprechend."

Also gehen alle Briefe wichtigen Inhalts (zusätzlich zur hoffentlich im Gespräch erfolgten Info des Schülers) an die Eltern.
Der Notenmanager macht das also richtig.
Wünschenswert wäre höchstens eine (von Stephan bereits geplante) Möglichkeit, bei zwei getrennt lebenden Erz.ber. beiden einen Brief auszudrucken.

Viele Grüße
steve


RE: Volljährige Schüler - steve - 20.04.2015

Hallo nochmal,

sorry, ich muss mich korrigieren!
Nun haben wir einen solchen Fall: Einen volljährigen Schüler, der nicht mehr bei seiner Mutter, sondern bei seinen Großeltern lebt und explizit nicht möchte, dass seine Mutter alle Schreiben erhält.
Aufgrund der oben angeführten §§ hat unser Chef Rücksprache mit dem MB Mittelfranken gehalten.
Dieser hat es in den Verantwortungsbereich unseres Chefs gestellt, über was nun genau die Mutter informiert werden muss.
Der Chef hat nun entschieden, dass erst alles oberhalb eines Verweises auch an die Mutter geht.

Somit habe ich in der ASV bei der Mutter den Haken zur Auskunftsberechtigung und zum Schriftverkehrsverteiler rausgenommen und dies beim Schüler gesetzt.
Nach Import ist dann keine Anrede mehr im Notenmanager, aber die Adresse der Mutter. Ich ändere das über die Schülerdaten im NM per Hand und hoffe in Zukunft bei jeder Aktualisierung dranzudenken...

Da wäre also eine Adressen-Auswahl-Option wirklich super.

Viele Grüße, steve


RE: Volljährige Schüler - NM-Himself - 21.04.2015

Hallo,

der Umbau auf mehrere Adressen ist im Gange und wird im nächsten Schuljahr dann zur Verfügung stehen. Wie sind denn bei dem Volljährigen die Einstellungen für "im Verteiler" und "Hauptansprechpartner"?

Gruß
Stephan


RE: Volljährige Schüler - steve - 15.05.2015

Hallo Stephan,

bei dem volljährigen Schüler habe ich in der ASV den Haken bei
- auskunftsberechtigt
und
- im Schriftverkehrsverteiler
gesetzt. Hauptansprechpartner ist beim Schüler nicht möglich.

Viele Grüße
steve