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Notenmitteilung - Druckversion

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Notenmitteilung - Biggi - 26.01.2010

kann man eine Mitteilung über eine schlechte Leistung an die Eltern versenden, ohne dass diese als Ordnungsmaßnahme mot verbucht wird?


RE: Notenmitteilung - NM-Himself - 27.01.2010

Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ... großes grinsen

Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen.

Gruß
Stephan


RE: Notenmitteilung - Biggi - 29.01.2010

Sorry, aber wo ist Textverarbeitung???


RE: Notenmitteilung - LAM - 29.01.2010

(27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ...
Er meint, einfach mit Word schreiben....

(27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen.
wäre dann auch datenschutzrechtlich korrekt ;-)
Im Ernst, um "bequem" einen Brief an die Eltern zu schicken, schreibe ich einen Hinweis und lösche ihn nach dem Ausdruck wieder.